Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5202.99: Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5202.99 steht für Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5202.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5202.99
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5202Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
  3. 5202.99Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5202.99

HS-Code5202.996 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE15530/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-17

Abfall von Baumwolle, sog. Baumwoll-Kämmling, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, damit keine Ware der Position 5203, - mit ungleichmäßigen Längen, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 1000 bis 5202 9100 genannter"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören, allgemein gesehen, Abfälle von Baumwolle, die bei den dem Spinnen vorangehenden Vorarbeiten, beim Spinnen, Weben, Wirken, Stricken usw., sowie beim Reißen von Baumwollerzeugnissen gewonnen werden. Zu diesen Abfällen gehören insbesondere: Kämmlinge, die beim Kämmen anfallen; Ausputz von Kardierbeschlägen oder Kardiermaschinen; Faserbärte von den Streckwerken; Abfallstücke von Kardierbändern oder Vorgarnen; Kardierflug; Garngewirre und andere Garnabfälle von der Spinnerei, Zwirnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei usw.; mehr oder weniger aufgelöste Fäden und Fasern aus der Lumpenreißerei. Bestimmte Abfälle sind durch fettige Stoffe, Staub oder andere Verunreinigungen verschmutzt. Gereinigt, gebleicht oder gefärbt, gehören sie hierher. Diese Abfälle können zum Spinnen verwendet werden oder anderen Zwecken dienen. …

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5202.99?

Die Zolltarifnummer 5202.99 umfasst Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5202.99?

Der Drittlandszollsatz für 5202.99 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5202.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5202.99?

5202.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5202.99 im Zolltarif eingeordnet?

5202.99 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5202 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5202.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5202.99 erfasst, zum Beispiel DE15530/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5202.99?

HS-Unterposition 5202.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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