Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5204.20.00.00: Nähgarne aus Baumwolle, in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5204.20.00.00 steht für Nähgarne aus Baumwolle, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5204.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5204.20.00.00
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5204Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 5204.20in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  4. 5204.20.00.00Nähgarne aus Baumwolle, in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5204.20.00.00

HS-Code5204.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5204.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5204.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2023-00043Erteilt von FRGültig bis 2026-03-21

Fils à coudre de coton, conditionnés pour la vente au détail sur des bobines, des écheveaux ou sur cartes.

DEBTI15284/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-19

Nähgarne, sog. Nähfadenbox, Foto siehe Anlage, - als 12-teiliges Sortiment in verschiedenen Farben in einer runden Kunststoffbox verpackt, - auf Spulen, mit einer Länge von laut Antrag ca. 50 m, - aus laut Antrag Baumwolle, - gefärbt bzw. gebleicht, - mit einem Gewicht einschließlich Unterlage von ca. 2 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), - gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - appretiert. "Nähgarne aus Baumwolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

DEBTI55636/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-27

Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Nähgarnen, einer Nadel, zwei Knöpfen und einer Sicherheitsnadel, - gemeinsam in einem bedruckten Papierbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- gefärbte bzw. gebleichte Garne aus laut Antrag Baumwolle, -- auf einer Pappkarte aufgemacht, jeweils mit einer Länge von ca. 1 m und einem Gewicht einschließlich Unterlage von weniger als 125 g (

DE7276/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-01

Nähgarne, sog. Nähfadenboxen, Art. 920-13, Foto siehe Anlage, - als 12-teiliges Sortiment in verschiedenen Farben in einer runden Kunststoffbox verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbte bzw. gebleichte Garne aus Baumwolle, -- auf Spulen, mit einer Länge von ca. 50 m und einem Gewicht einschließlich Unterlage von ca. 3,2 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert. "Nähgarne aus Baumwolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Nähgarne aus Baumwolle im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 4) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Diese Garne gehören jedoch nicht hierher, wenn sie als Bindfäden usw. der Pos. 5607 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Garne dieser Position können für den Einzelverkauf aufgemacht sein oder nicht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein.

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5204.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 5204.20.00.00 umfasst Nähgarne aus Baumwolle, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5204.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5204.20.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5204.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5204.20.00.00?

5204.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5204.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5204.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5204 Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 520420 in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5204.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5204.20.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-00043. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5204.20.00.00?

TARIC-Code 5204.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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