Zolltarifnummer 5207.90.00.00.0: Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5207.90.00.00.0 steht für Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5207.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5207.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5207.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Garn, Foto siehe Anlage, - im Knäuel, mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag 250 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - aus laut Antrag 55 GHT Baumwolle und 45 GHT Viskose, - mit einem Titer von weniger als 20.000 dtex jedoch mehr als 2000 dtex, u. a. somit kein Bindfaden, - mit einem Gewicht von laut Antrag 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT"
Garn, Foto siehe Anlage, - im Knäuel, mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag 200 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - aus laut Antrag 58 GHT Baumwolle und 42 GHT synthetischen Chemiefasern (33 GHT Polyacryl und 9 GHT Polyamid), somit keine Ware der Position 5511, - mit einem Titer von weniger als 20.000 dtex jedoch mehr als 2000 dtex, u. a. somit kein Bindfaden, - mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT"
Garn, sog. Bastelschnur, Art. 752058, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware auf einer Spule aus Pappe, mit einer Länge von laut Antrag 45 m, - laut Antrag 5-farbig sortiert, in den Farben rot, blau, rosa, grün und lila; veranschaulicht durch die Farbe rosa, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - aus laut Antrag 70 GHT Baumwolle und 30 GHT Polyester, - mit einem Titer von ca. 10.727 dtex, somit kein Bindfaden, - mit einem Gewicht von ca. 60 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT"
Garn, sog. Handstrickgarn Cotton Light, siehe Foto, - laut Antrag aus 55 GHT Baumwolle und 45 GHT Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - in Aufmachungen für den Einzelverkauf (als Knäuel mit einem Gewicht von 50 g), - laut Untersuchungsergebnis: -- gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung (u. a. somit kein Nähgarn), -- mit einem Titer von 6024 dtex (somit kein Bindfaden der Position 5607), -- gefärbt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.
Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5207.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 5207.90.00.00.0 umfasst Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5207.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5207.90.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5207.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5207.90.00.00.0?
5207.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5207.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5207.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5207 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 520790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5207.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5207.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12461/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5207.90.00.00.0?
Warennummer 5207.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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