Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5208.22.96.00: Gewebe aus Baumwolle, 165 cm oder weniger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5208.22.96.00 steht für Gewebe aus Baumwolle, 165 cm oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5208.22.96.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5208.22.96.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
  3. 5208.22gebleicht, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
  4. 5208.22.96165 cm oder weniger
  5. 5208.22.96.00Gewebe aus Baumwolle, 165 cm oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5208.22.96.00

HS-Code5208.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5208.22.968 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5208.22.96.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLPL-WIT-2015-00864Erteilt von PLGültig bis 2021-06-22

Tkanina o splocie płóciennym, wykonana z bawełny, barwiona na kolor biały, bez nadruków i wzorów. Masa powierzchniowa tkaniny wynosi ok. 135 g/m2. Prezentowana w belach o szerokości nieprzekraczającej 165 cm. Wykorzystywana jako materiał na wsypy poduszek.

GB501683861Erteilt von GBGültig bis 2019-10-30

UNFINISHED, WHITE 100% BLEACHED COTTON FABRIC MEASURING 51 X 77 CENTIMETRES. WEIGHT OF 180 GRAMMES PER SQUARE METRE. PLAIN WEAVE. TO BE PRINTED AND HEMMED, AND USED FOR MAKING INTO TEA TOWELS.

FR-PRO-2012-000473Erteilt von FRGültig bis 2018-02-12

TISSU D'UN POIDS AU M2 DE 151 G, D'UNE LARGEUR N'EXCEDANT PAS 165 CM, A ARMURE TOILE EN COTON 100%. TISSU BLANCHI.

FR-PRO-2012-000483Erteilt von FRGültig bis 2018-02-08

TISSU TEINT EN BLANC, D'UN POIDS AU M2 DE 147 G, D'UNE LARGEUR N'EXCEDANT PAS 165 CM, A ARMURE TOILE, EN COTON 100%. TISSU BLANCHI. TISSU COMPORTE UNE IMPRESSION SUR LISIERE.

DE14743/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-24

Gewebe, sog. Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1,30 m, - aus Baumwolle, - gebleicht (weiß gefärbt), - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von lt. Antrag 132 g, - einseitig dünn mit Kunststoff bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (somit keine Ware der Position 5903). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, jedoch mehr als 130 g, gebleicht, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger als 165 cm"

DE4302/15-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-26

Textillaminat, sog. Wasserdichte Betteinlagen, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - in rechteckiger Form zugeschnitten (nicht konfektioniert), somit keine Ware der Position 6302, - mit den Abmessungen (L x B): ca. 50 cm x 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Außen- und Innenlage aus einem weißen (gebleichten) Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, jeweils mit einem Quadratmetergewicht von 132 g und --- einer Zwischenlage aus einer dünnen, im Querschnitt mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Kunststofffolie (damit keine Meterware der Position 5903). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, jedoch mehr als 130 g, gebleicht, in Leinwandbindung, mit einer Breite von weniger als 165 cm"

SI2010/0182Erteilt von SIGültig bis 2016-07-06

Bombažna tkanina, bele barve, gramature 140 g/m2, izdelana iz bombažnih vlaken (100 mas. %), tkana v vezavi platno. Metrsko blago je pakirano v zvitke širine 146 cm.

DEF/1588/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-19

Textillaminat (lt. Antrag: "Art. 3510 Tischplatten-Schonbezug") - (lt. Antrag) in rechteckiger Form zugeschnitten (nicht konfektioniert), - (lt. Antrag) mit den Abmessungen (flachliegend) von ca. 100 x 150 cm, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: - Oberlage: aus einem gebleichten, gerauten, leinwandbindigen Gewebe aus (lt. Antrag) Baumwolle, mit einem Quadratmetergewicht von ca. 180 g, - Zwischenlage: aus einer dünnen Kunststofffolie aus (lt. Antrag) Polyurethan, im Querschnitt mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, - Unterlage: aus einem gebleichten, gerauten, leinwandbindigen Gewebe aus (lt. Antrag) Baumwolle, mit einem Quadratmetergewicht von ca. 180 g, - insbesondere nach Umfang (Dicke und Gewicht) bestimmen die Spinnstofflagen den Charakter der Ware, - (lt. Antrag) für den Einzelverkauf in einem klarsichtigen Polybeutel aufgemacht

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

Pos. 5208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5208.22.96.00?

Die Zolltarifnummer 5208.22.96.00 umfasst Gewebe aus Baumwolle, 165 cm oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5208.22.96.00?

Der Drittlandszollsatz für 5208.22.96.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5208.22.96.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520822. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5208.22.96.00?

5208.22.96.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5208.22.96.00 im Zolltarif eingeordnet?

5208.22.96.00 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger > 520822 gebleicht, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g > 52082296 165 cm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5208.22.96.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5208.22.96.00 erfasst, zum Beispiel PLPL-WIT-2015-00864. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5208.22.96.00?

TARIC-Code 5208.22.96.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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