Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5208.31.00: Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5208.31.00 steht für Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5208.31.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5208.31.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
  3. 5208.31in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
  4. 5208.31.00Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5208.31.00

HS-Code5208.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5208.31.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19899/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-24

Gewebe, sog. Bänder geschnitten, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 2,4 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 85 g, -- ohne Webkanten oder gefalzte Ränder, somit keine Ware der Position 5806. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, gefärbt, in Leinwandbindung"

DE20218/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-01

Gewebe, Art. 3278, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- einseitig mit einer dünnen, klarsichtigen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Masse aus Kunststoff bestrichen, in die schwarzes "Pulver" (lt. Antrag: Carbon) eingelagert ist (somit keine Ware der Position 5903), -- mit einem Quadratmetergewicht von 90 g, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, gefärbt, in Leinwandbindung"

DE3797/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-07

Gewebe, sog. Stoff HB -009 TL Nr. 75232.1, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 80,3 g, -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, gefärbt, in Leinwandbindung"

FR-E4-2005-002084Erteilt von FRGültig bis 2011-07-05

RECTANGLE DE TISSU À ARMURE TOILE MAJORITAIREMENT DE COTON ( 92% COTON - 8% POLYESTER), D'UN POIDS N'EXCÉDANT PAS 100G/M2 (GRAMMAGE = 29G/M2). DIMENSIONS: 76,2 X 110 CM. CET ARTICLE EST CONDITIONNÉ SOUS EMBALLAGE PLASTIQUE POUR LA VENTE AU DÉTAIL COMME ARTICLE DE DÉCORATION POUR HALLOWEEN.

NL-RTD-2004-000789Erteilt von NLGültig bis 2010-02-22

Doeken van textiel (katoen) welke middels het "batik"-procede voorzien zijn van een afbeelding. Deze afbeelding is uniek. De doeken zijn voorzien van de naam van de maker. De doeken zijn bestemd om ingelijst te worden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

Pos. 5208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5208.31.00?

Die Zolltarifnummer 5208.31.00 umfasst Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5208.31.00?

Der Drittlandszollsatz für 5208.31.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5208.31.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520831. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5208.31.00?

5208.31.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5208.31.00 im Zolltarif eingeordnet?

5208.31.00 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger > 520831 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5208.31.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5208.31.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI19899/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5208.31.00?

KN-Code 5208.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.