Zolltarifnummer 5208.42.00: Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5208.42.00 steht für Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5208.42.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5208.42.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 52BAUMWOLLE
- 5208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
- 5208.42in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
- 5208.42.00Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5208.42.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tissu en fils de diverses couleurs, d'un grammage de 107 g/m2, à armure toile, confectionné en fibres discontinues de coton. Il est destiné à la confection de vêtements.
Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 119 g, somit keine Ware der Unterposition 5208 4100. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"
Gewebe, sog. Vinchy-Webkaro rot/weiß, Art. 67045, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 155 cm, - aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - buntgewebt (somit keine Ware der Unterposition 5208 3296), - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 145 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g"
GINGHAM CHECK AND PINSTRIPE 100% COTTON WOVEN FABRIC. PLAIN WEAVE OF YARNS OF DIFFERENT COLOURS WEIGHING MORE THAN 100 g/m2 . EXACT WEIGHING FOR 143 CM FABRIC WIDTH IS 220GSM.
Gewebe (lt. Antrag: "Dekorationsstoff Art. Cosy CH 2482") - als Meterware, - (lt. Antrag) mit einer Breite von 134 cm, - aus Baumwolle, - (lt. Untersuchung) mit einem Quadratmetergewicht von 195,3 g, - buntgewebt, - in Leinwandbindung
Gewebe (lt. Antrag: "Dekorationsstoff Art. Criss CH 2485") - als Meterware, - (lt. Antrag) mit einer Breite von 134 cm, - aus Baumwolle, - (lt. Untersuchung) mit einem Quadratmetergewicht von 189,6 g, - buntgewebt, - in Leinwandbindung
Gewebe (lt. Antrag: "Dekorationsstoff Art. Criss-Cross CH 2484") - als Meterware, - (lt. Antrag) mit einer Breite von 134 cm, - aus Baumwolle, - (lt. Untersuchung) mit einem Quadratmetergewicht von 196,8 g, - buntgewebt, - in Leinwandbindung
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5208.42.00?
Die Zolltarifnummer 5208.42.00 umfasst Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5208.42.00?
Der Drittlandszollsatz für 5208.42.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5208.42.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520842. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5208.42.00?
5208.42.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5208.42.00 im Zolltarif eingeordnet?
5208.42.00 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger > 520842 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5208.42.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5208.42.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-06022. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5208.42.00?
KN-Code 5208.42.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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