Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5208.51: Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5208.51 steht für Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5208.51 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5208.51
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
  3. 5208.51Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5208.51

HS-Code5208.516 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21324/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-15

Gewebe, sog. Klebeband Stoff, Artikel PJN 72498, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Papprolle mit einer Breite von ca. 1,5 cm und einer Länge von laut Antrag ca. 300 cm, - aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längskanten lediglich geschnitten (ohne Webkanten, daher kein Band der Position 5806), - auf der Rückseite mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: Klebeschicht aus Polyacrylaten) überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, - laut Antrag mit einem durchschnittlichen Quadratmetergewicht von 82 g, - bedruckt; in Leinwandbindung, - kein mit einer Klebeschicht versehenes Flacherzeugnis aus Kunststoff, daher keine Ware der Position 3919. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

Pos. 5208

Zu Unterposition 5208 51: 1. Baumwollgewebe in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, in rechteckiger Form (320 cm x 110/112 cm), mit verschiedenen Mustern und Farben bedruckt, als Meterware, die lediglich von einem größeren Stück abgeschnitten wurde und aus der man durch einfaches Zerschneiden ein Paar „Khangas“, eine traditionelle Damentracht, erhält (die beiden „Khangas“ werden durch einen unverzierten Streifen voneinander getrennt). Die auf diese Weise hergestellten „Khangas“ können ohne weitere Bearbeitung als Kleid, Rock, Umhang usw. verwendet werden. Anwendung der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI.

Pos. 5208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5208.51?

Die Zolltarifnummer 5208.51 umfasst Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5208.51?

Der Drittlandszollsatz für 5208.51 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5208.51?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520851. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5208.51?

5208.51 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5208.51 im Zolltarif eingeordnet?

5208.51 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5208.51?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5208.51 erfasst, zum Beispiel DE21324/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5208.51?

HS-Unterposition 5208.51 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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