Zolltarifnummer 5209.42.00: Denim
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5209.42.00 steht für Denim. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5209.42.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5209.42.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5209.42.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewebe, Art. Nr. 9207, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus grauen Kettgarnen aus Baumwolle und cremefarbenen Schussgarnen aus Baumwolle und ca. 2 GHT Elastomergarnen (Elasthan, synthetische Chemiefasern), -- mit einem Quadratmetergewicht von 274 g, -- buntgewebt, -- in Kettköperbindung (4-bindig), -- Denim. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, Denim"
Gewebe, Art. 0380, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 1,35 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus blauen Kettgarnen aus Baumwolle und weißen Schussgarnen aus Baumwolle und Elastomergarnen (synthetische Chemiefasern, laut Antrag: 2 % Elasthan), -- mit einem Quadratmetergewicht von 286 g, -- buntgewebt, -- in Kettköperbindung (4-bindig), -- Denim. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, Denim"
Textillaminat - als Meterware, mit einer Breite von über 30 cm, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander duch Kleben verbundenen Lagen: -- Oberlage: aus einem buntgewebten (3-bindiger Kettköper mit Kettfäden von ein und derselben Farbe (dunkelblau) und weißen Schussfäden = Denim) Gewebe aus (lt. Antrag) 98 GHT Baumwolle und 2 GHT synthetischen Filamenten (Elastomergarne), mit einem Quadratmetergewicht von 316,1 g; die Schauseite bildend, -- Zwischenlage: aus einer dünnen, weißen Kunststofffolie (Dicke: unter 0,05 mm) aus (lt. Antrag: Polytetrafluorethylen), im Querschnitt mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, -- Unterlage: aus einem schwarz gefärbten Kuliergewirke aus (lt. Antrag) 65 GHT synthetischen Chemiefasern und 35 GHT Baumwolle, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - (lt. Antrag) zur Verwendung bei der Herstellung von Bekleidung, - insbesondere nach dem Gewicht und der Bedeutung im Hinblick auf die Verwendung im Bekleidungsbereich ist das die Oberlage (Schauseite) bildende Gewebe charakterbestimmend
Gewebe, lt. Antrag: Artikel Nut light 2071979/240 - als Meterware, - mit einer Breite von 148 cm (lt. Antrag), - aus hellbraunen Kettfäden aus Baumwolle und weißen Schußfäden aus Baumwolle und Elastomergarnen, - aus (lt. Antrag) 97 GHT Baumwolle und 3 GHT Elasthan (= synthetische Filamente), - mit einem Quadratmetergewicht von 338 Gramm (lt. Antrag), - buntgewebt, in Köperbindung (3-bindig, lt. Untersuchung), damit Denim.
Gewebe (lt. Antrag: "Artikel-Nr.: 06055") - als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 150 cm, - aus (lt. Antrag) 98 GHT Baumwolle und 2 GHT synthetischen Filamenten (Elasthan), - mit einem Quadratmetergewicht (lt. Antrag) von 257 g, - buntgewebt (3-bindiger Kettköper mit Kettfäden von ein und derselben Farbe (dunkelblau) und gebleichten (weißen) Schussfäden = Denim)
Gewebe (lt. Antrag: "Artikel-Nr.: 06090") - als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 150 cm, - aus (lt. Antrag) 98 GHT Baumwolle und 2 GHT synthetischen Filamenten (Elasthan), - mit einem Quadratmetergewicht (lt. Antrag) von 347 g, - buntgewebt (3-bindiger Kettköper mit Kettfäden von ein und derselben Farbe (dunkelblau) und gebleichten (weißen) Schussfäden = Denim)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5209 4200: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 52 und die Erläuterungen zu Abschnitt XI des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil I) C), Erläuterungen zu den Unterpositionen. (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5208 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5209.42.00?
Die Zolltarifnummer 5209.42.00 umfasst Denim. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5209.42.00?
Der Drittlandszollsatz für 5209.42.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5209.42.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520942. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5209.42.00?
5209.42.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5209.42.00 im Zolltarif eingeordnet?
5209.42.00 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g > 520942 Denim. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5209.42.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5209.42.00 erfasst, zum Beispiel DE4600/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5209.42.00?
KN-Code 5209.42.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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