Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5209.51.00.99: Gewebe aus Baumwolle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5209.51.00.99 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5209.51.00.99 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5209.51.00.99
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5209Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
  3. 5209.51in Leinwandbindung
  4. 5209.51.00bedruckt, in Leinwandbindung
  5. 5209.51.00.99Gewebe aus Baumwolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5209.51.00.99

HS-Code5209.516 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5209.51.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5209.51.00.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27848/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-25

Gewebe, sog. Quick-Camping-Bügelstoff, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, - rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von laut Antrag ca. 34 cm x 12 cm, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben (Braun, atlantik, Rohweiss, Sand, ANTHRAZIT, Grau), - aus laut Antrag Baumwolle, - einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 340 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE14771/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-25

Gewebe, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1,35 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus 100 GHT Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 550 g, -- musterbildend mit Kunststoff bedruckt (keine Meterware der Position 5903; nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"

DE9463/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-20

Gewebe, sog. Dekoartikel Band auf Rolle, Art. 225.104, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Holzspule aufgewickelt; mit einer Länge von laut Antrag 3 m und einer Breite von ca. 5,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus 100 GHT Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 246 g, -- bedruckt, -- in Leinwandbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, -- ohne Webkanten oder gefalzte Ränder, somit keine Ware der Position 5806, - nicht gesäumt oder anders konfektioniert, somit keine Ware der Position 6307. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"

DE22229/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-01

Bügelfolie, Artikel PJN 75964, Foto siehe Anlage, - als Meterware, in einem Set aus vier Bögen mit der Größe DIN-A 4 in einem Polybeutel mit Pappaufhänger, - lediglich rechteckig zugeschnitten, - laut Antrag aus 100 % Baumwolle, - auf der Rückseite mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: Polyethylen) überzogen, - laut Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 240 g, - bedruckt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, - laut Antrag nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - in Leinwandbindung, - dient laut Antrag zum Aufbügeln auf Stoffe. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, anderes als in den Unterposition 5209 5100 11 und 5209 5100 91 genannte"

GB123701607Erteilt von GBGültig bis 2020-03-30

WOVEN FABRIC OF COTTON. PLAIN WEAVE WITH A PRINTED MOTIF ON A COTTON BASECLOTH. MANUFACTURED ON AN AIRJET LOOM, NOT A HANDLOOM. PRINTED BY THE SCREEN PRINT/TABLE PRINTING METHOD, NOT HAND PRINTED BY THE 'BATIK' METHOD. WEIGHT OF 285 GRAMS PER M2. WIDTH: 136CM. PRODUCT IS ABOVE 17.5 EURO PER KG.

GB123699551Erteilt von GBGültig bis 2020-03-10

A WOVEN COTTON FABRIC. PRINTED. NOT HAND PRINTED BY THE BATIK METHOD. PLAIN WEAVE. POPLIN. NOT HAND WOVEN. WEIGHING 285 GM2.

GB123701803Erteilt von GBGültig bis 2020-03-10

A WOVEN COTTON FABRIC. PRINTED. NOT HAND PRINTED BY THE BATIK METHOD. PLAIN WEAVE. POPLIN. NOT HAND WOVEN. WEIGHING 285 GM2.

GB123461108Erteilt von GBGültig bis 2019-12-19

WOVEN FABRIC OF 100% COTTON. PLAIN WEAVE BEARING A PRINTED DESIGN AS A RESULT FROM APPLYING A PARTIAL FLOCKING OF MAN MADE FIBRES. NOT MANUFACTURED ON A HANDLOOM. WEIGHING 391GM2.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5208 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß.

Pos. 5209

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5209.51.00.99?

Die Zolltarifnummer 5209.51.00.99 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5209.51.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 5209.51.00.99 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5209.51.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520951. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5209.51.00.99?

5209.51.00.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5209.51.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

5209.51.00.99 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g > 520951 in Leinwandbindung > 52095100 bedruckt, in Leinwandbindung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5209.51.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5209.51.00.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI27848/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5209.51.00.99?

TARIC-Code 5209.51.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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