Zolltarifnummer 5209.52.00.99: Gewebe aus Baumwolle, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5209.52.00.99 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5209.52.00.99 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5209.52.00.99
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 52BAUMWOLLE
- 5209Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
- 5209.52in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
- 5209.52.00bedruckt, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
- 5209.52.00.99Gewebe aus Baumwolle, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5209.52.00.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewebe, sog. Köper-Bügelflicken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 12 cm, -- in unterschiedlichen Farben (dunkelgrau, weiß, dunkelblau, olive, schwarz, beige, rot, grün), -- aus Baumwolle, -- einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Köperbindung (4-bindig), -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 243 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in 4-bindigem Köper, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Gewebe, sog. Köper-Bügelflicken, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, - rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von laut Antrag ca. 40 cm x 12 cm, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben (dunkelgrau, weiß, dunkelblau, olive, schwarz, beige, rot, grün), - aus laut Antrag Baumwolle, - einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), - in Köperbindung (4-bindig), - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 243 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in 4-bindigem Köper, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Gewebe, sog. Hosenstossband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, - als Meterware, in den Abmessungen von laut Antrag 130 cm x 1,5 cm, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben (dunkelgrau, beige, dunkelbraun, dunkelblau, schwarz, weiß), - aus laut Antrag Baumwolle, - einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), - in Köperbindung (4-bindig), - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 253 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in 4-bindigem Köper, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
TESSUTO STAMPATO CON ALMENO 85% DI COTONE E CON PESO SUPERIORE A 200 GR/MQ CON TRAMA SAIA 2.2. AD ARMATURA DIAGONALE. IL TESSUTO E’ DI COLORE GRIGIO, STAMPATO DI COLORE BLU O MARRONE IN TINTA UNITA SUL DRITTO. LA PARTE COLORATA E’ GOMMATA AL TATTO E LA TRAMA RIMANE CHIARAMENTE PERCETTIBILE AD OCCHIO NUDO.
Gewebe, sog. Aufbügel-Flicken, Foto siehe Anlage, - auf einem Pappetikett aufgebracht und in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig; lt. Antrag in den Abmessungen von 40 cm x 12 cm, - an den Längskanten lediglich geschnitten (ohne Webkanten, daher kein Band der Position 5806), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem bedruckten Gewebe aus Baumwolle in Köperbindung (4-bindig), -- mit einem Quadratmetergewicht von 209 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, - einseitig im Rotationsschablonendruckverfahren mit sog. Schmelzkleberpunkten bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßen Auge nicht wahrnehmbar (damit keine Meterware der Position 5903), - wird laut Antrag zum Aufbügeln auf schadhafte Stellen und zum Verstärken von Kleidungsstücken verwendet. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in 4-bindigem Köper, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
Gewebe, sog. Hosenstoßband, Foto siehe Anlage, - auf einem Pappetikett aufgebracht, - als Meterware; lt. Antrag mit einer Länge von 130 cm und einer Breite von 1,5 cm, - an den Längskanten lediglich geschnitten (ohne Webkanten, daher kein Band der Position 5806), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem bedruckten Gewebe aus Baumwolle in Köperbindung (4-bindig), -- mit einem Quadratmetergewicht von 236 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, - einseitig im Rotationsschablonendruckverfahren mit sog. Schmelzkleberpunkten bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßen Auge nicht wahrnehmbar (damit keine Meterware der Position 5903), - wird laut Antrag als Stoßband zum Schutz der Hosensaumkante verwendet. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, bedruckt, in 4-bindigem Köper, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
100% COTTON PRINTED FABRIC. WOVEN BASE CLOTH (COTTON) WITH PRINTED STRIPE ON. 295 GRAMS PER METER SQUARE FINISHED WEIGHT. 408 GRAMS PER LINEAR METER SQUARE FINISHED WEIGHT. . 3 OR 4 THREAD TWILL. WOVEN ON DOBBY LOOM.
100% COTTON PRINTED FABRIC. WOVEN BASE CLOTH (COTTON) WITH PRINTED STRIPE . WIDTH OF FABRIC INCLUDING THE SELVEDGE 140, USEABLE WIDTH OF THE FABRIC. 295 GRAMS PER METER SQUARE. 408 GRAMS PER LINEAR METER SQUARE.3 OR 4 THREAD TWILL.. WOVEN ON DOBBY LOOM
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5208 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5209.52.00.99?
Die Zolltarifnummer 5209.52.00.99 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5209.52.00.99?
Der Drittlandszollsatz für 5209.52.00.99 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5209.52.00.99?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520952. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5209.52.00.99?
5209.52.00.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5209.52.00.99 im Zolltarif eingeordnet?
5209.52.00.99 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g > 520952 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper > 52095200 bedruckt, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5209.52.00.99?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5209.52.00.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI40943/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5209.52.00.99?
TARIC-Code 5209.52.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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