Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5210.49.00.90: Gewebe aus Baumwolle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5210.49.00.90 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5210.49.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5210.49.00.90
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5210Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
  3. 5210.49andere Gewebe
  4. 5210.49.00buntgewebt, andere Gewebe
  5. 5210.49.00.90Gewebe aus Baumwolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5210.49.00.90

HS-Code5210.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5210.49.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5210.49.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE14884/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-06

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag: -- mit einer Breite von 154 cm, -- aus 80 GHT Baumwolle und 20 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Quadratmetergewicht von 160 g, -- in Satinbindung (Atlasbindung), - buntgewebt, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, andere als in der Unterposition 5210 41 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

GB123467187Erteilt von GBGültig bis 2019-12-18

A WOVEN FABRIC MADE OF 49% COTTON. 37% POLYESTER AND 14% SILK. WEIGHING 189G/M2. COTTON IS COMBED, NOT BLEACHED OR NAPPED. IT IS YARN DYED. CONSTRUCTED FROM YARNS OF DIFFERENT COLOURS FORMING A STRIPED DESIGN.

FR-PRO-2011-006977Erteilt von FRGültig bis 2017-11-27

TISSU AUTRE QU'ARMURE TOILE EN FILS DE DIVERSES COULEURS, CONTENANT 77% DE COTON ET 23% DE POLYESTER, DE GRAMMAGE N'EXCEDANT PAS 200 GR/M2.

GB117717861Erteilt von GBGültig bis 2014-09-22

WOVEN FABRIC. JACQUARD WEAVE CONSTRUCTED OF YARNS OF DIFFERENT COLOURS FORMING PATTERN OF PARTIALLY OPEN WEAVE AND TRANSPARENT DESIGN. NOT MADE ON HANDLOOM. 40 PERCENT COTTON, 28 PERCENT NYLON, 17 PERCENT LINEN AND 15 PERCENT PAPER YARNS.

GB117718172Erteilt von GBGültig bis 2014-09-22

WOVEN FABRIC. DOBBY WEAVE CONSTRUCTED OF YARNS OF DIFFERENT COLOURS FORMING PATTERN OF PARTIALLY TRANSPARENT DESIGN. WEIGHING 50 GM2. NOT MADE ON HANDLOOM. 59 PERCENT COTTON AND 41 PERCENT POLYESTER

DEF/1667/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-25

Gewebe (lt. Antrag: Gewebe aus 53 % Baumwolle und 47 % Polyester), - als Meterware, mit einer Breite (lt. Antrag) von 150 cm, - aus (lt. Untersuchung) 53 GHT Baumwolle und 47 GHT synthetischen Filamenten (Polyester- Filamenten), - mit einem Quadratmetergewicht von 185,6 Gramm (Mittelwert), - buntgewebt, - in Musterbindung (Jacquardgewebe), - nicht auf Handwebstühlen hergestellt.

GB114587469Erteilt von GBGültig bis 2011-10-10

A WOVEN MATTRESS TICKING FABRIC OF 57% COTTON AND 43% POLYESTER, WEIGHING 135 GMS PER METRE SQUARED. OF A JACQUARD WEAVE, OF YARNS OF TWO DIFFERENT COLOURS.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe im Sinne der Begriffsbestimmung im Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Sie gehören zu dieser Position nur dann, wenn sie unter Anwendung der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI als Gewebe aus Baumwolle einzureihen sind (s. Teil I) A) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI) und folgende Bedingungen erfüllen: a) einen Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT haben; b) hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt sind; c) ein Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger haben. Es ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der Gewichtsanteile die Chemiefasern mit ihrem Gesamtgewicht zu berücksichtigen sind, ohne zwischen Filamenten und Spinnfasern zu unterscheiden. …

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5210.49.00.90?

Die Zolltarifnummer 5210.49.00.90 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5210.49.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 5210.49.00.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5210.49.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 521049. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5210.49.00.90?

5210.49.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5210.49.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

5210.49.00.90 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5210 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger > 521049 andere Gewebe > 52104900 buntgewebt, andere Gewebe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5210.49.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5210.49.00.90 erfasst, zum Beispiel DE14884/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5210.49.00.90?

TARIC-Code 5210.49.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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