Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5210.51: Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5210.51 steht für Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5210.51 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5210.51
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5210Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
  3. 5210.51Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5210.51

HS-Code5210.516 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLPL-WIT-2006-00066Erteilt von PLGültig bis 2012-01-30

Tkanina o splocie płóciennym (70% bawełna, 30% poliester), drukowana. Masa powierzchniowa tkaniny wynosi 110 g/m2.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe im Sinne der Begriffsbestimmung im Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Sie gehören zu dieser Position nur dann, wenn sie unter Anwendung der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI als Gewebe aus Baumwolle einzureihen sind (s. Teil I) A) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI) und folgende Bedingungen erfüllen: a) einen Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT haben; b) hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt sind; c) ein Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger haben. Es ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der Gewichtsanteile die Chemiefasern mit ihrem Gesamtgewicht zu berücksichtigen sind, ohne zwischen Filamenten und Spinnfasern zu unterscheiden. …

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5210.51?

Die Zolltarifnummer 5210.51 umfasst Gewebe aus Baumwolle, in Leinwandbindung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5210.51?

Der Drittlandszollsatz für 5210.51 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5210.51?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 521051. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5210.51?

5210.51 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5210.51 im Zolltarif eingeordnet?

5210.51 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5210 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5210.51?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5210.51 erfasst, zum Beispiel PLPL-WIT-2006-00066. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5210.51?

HS-Unterposition 5210.51 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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