Zolltarifnummer 5211.39.00.90.0: Gewebe aus Baumwolle, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5211.39.00.90.0 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5211.39.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5211.39.00.90.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 52BAUMWOLLE
- 5211Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
- 5211.39andere Gewebe
- 5211.39.00gefärbt, andere Gewebe
- 5211.39.00.90andere
- 5211.39.00.90.0Gewebe aus Baumwolle, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5211.39.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Jacquardgewebe, sog. Tischdecke/Tischbelag, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- mit Schussgarnen aus Baumwolle, -- die Antragsangaben von 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern) können als zutreffend angesehen werden, -- gefärbt, -- mit einem Quadratmetergewicht von 226 g, -- auf der Oberfläche dünn mit Kunststoff bestrichen; ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware der Position 5903, - laut Antrag nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, andere als in den Unterpositionen 5211 31 und 5211 32 genannte, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5210 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 961/2000 der Kommission vom 5. Mai 20001) (RV L 961/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Blau gefärbtes Doppelköpergewebe (60 % Baumwolle und 40 % Polyester) mit einem Quadratmetergewicht von 300 Gramm und einer Breite von ca. 150 cm. Das Gewebe trägt in ca. 13 cm Abstand von den Webkanten in blassgrünlicher Farbe die ca. 4 cm hohe und ca. 2 cm breite bedruckte Abbildung eines Firmenemblems, die sich an beiden Seiten in Abständen von je ca. 20 cm wiederholt. (Siehe Photographie Nr. 599 A2)) (Siehe Photographie Nr. …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5211.39.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 5211.39.00.90.0 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5211.39.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 5211.39.00.90.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5211.39.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 521139. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5211.39.00.90.0?
5211.39.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5211.39.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
5211.39.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5211 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g > 521139 andere Gewebe > 52113900 gefärbt, andere Gewebe > 5211390090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5211.39.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5211.39.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DE13717/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5211.39.00.90.0?
Warennummer 5211.39.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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