Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5211.41.00.90: Gewebe aus Baumwolle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5211.41.00.90 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5211.41.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5211.41.00.90
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5211Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
  3. 5211.41in Leinwandbindung
  4. 5211.41.00buntgewebt, in Leinwandbindung
  5. 5211.41.00.90Gewebe aus Baumwolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5211.41.00.90

HS-Code5211.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5211.41.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5211.41.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI51110/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-27

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe, ---- in Leinwandbindung, ---- mit Garnen aus Baumwolle und synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Polycarbonat); die Antragsangaben von 52 GHT Baumwolle und 48 GHT synthetischen Chemiefasern können als zutreffend angesehen werden, ---- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe, ---- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht (inkl. Unterlage) von ca. 615 g, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, in Leinwandbindung, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

FRBTIFR-BTI-2022-08211Erteilt von FRGültig bis 2026-04-20

Tissu de coton, contenant moins de 85% en poids de coton, mélangé uniquement avec des fibres synthétiques, d'un poids excédant 200 g/m², en fils de diverses couleurs, à armure toile. L’article se décline en 3 tailles, doté de téflon sur une face, celui-ci est destiné à protéger les boîtes en bois sur lesquelles les professionnels exposent la nourriture (viennoiseries etc.). Le tissu est simplement découpé aux dimensions requises et les bords sont dépourvus de lisières. Composition : 73,1%coton - 26,9% fibres synthétiques, grammage : 217 g/m². Dimensions : 36 x 16 cm avec découpe aux 4 coins.

NLRTD-2013-003083Erteilt von NLGültig bis 2020-01-20

Een weefsel met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - vervaardigd van katoen en polyester; - met een platbinding; - van verschillend gekleurd garen; - bevattende minder dan 85 gewichtspercenten katoen, enkel of hoofdzakelijk met synthetische of kunstmatige vezels gemengd; - met een gewicht van 334,6 g/m²; - met een breedte variërend van 114 tot 368 cm; - in vellen of op rollen. Het weefsel is bestemd voor de fabricage van transportbanden die op maat worden gemaakt.

GB122876270Erteilt von GBGültig bis 2019-05-23

A WOVEN FABRIC MADE OF 52% COTTON AND 48% POLYESTER. PLAIN WEAVE. DOBBY WOVEN. SATIN WEAVE. WEIGHING 206 G/M2. CONSTRUCTED FROM YARNS OF DIFFERENT COLOURS.

GB122876466Erteilt von GBGültig bis 2019-05-23

A WOVEN FABRIC MADE OF 52% COTTON AND 48% POLYESTER. PLAIN WEAVE. DOBBY WOVEN. SATIN WEAVE. WEIGHING 206 G/M2. CONSTRUCTED FROM YARNS OF DIFFERENT COLOURS.

GB122876368Erteilt von GBGültig bis 2019-05-23

A WOVEN FABRIC MADE OF 52% COTTON AND 48% POLYESTER. PLAIN WEAVE. DOBBY WOVEN. SATIN WEAVE. WEIGHING 206 G/M2. CONSTRUCTED FROM YARNS OF DIFFERENT COLOURS.

GB122875567Erteilt von GBGültig bis 2019-05-23

A WOVEN FABRIC MADE OF 52% COTTON AND 48% POLYESTER. PLAIN WEAVE. DOBBY WOVEN. SATIN WEAVE. WEIGHING 206 G/M2. CONSTRUCTED FROM YARNS OF DIFFERENT COLOURS.

GB122875371Erteilt von GBGültig bis 2019-05-23

A WOVEN FABRIC MADE OF 52% COTTON AND 48% POLYESTER. PLAIN WEAVE. DOBBY WOVEN. SATIN WEAVE. WEIGHING 206 G/M2. CONSTRUCTED FROM YARNS OF DIFFERENT COLOURS.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5210 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß.

Pos. 5211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 961/2000 der Kommission vom 5. Mai 20001) (RV L 961/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Blau gefärbtes Doppelköpergewebe (60 % Baumwolle und 40 % Polyester) mit einem Quadratmetergewicht von 300 Gramm und einer Breite von ca. 150 cm. Das Gewebe trägt in ca. 13 cm Abstand von den Webkanten in blassgrünlicher Farbe die ca. 4 cm hohe und ca. 2 cm breite bedruckte Abbildung eines Firmenemblems, die sich an beiden Seiten in Abständen von je ca. 20 cm wiederholt. (Siehe Photographie Nr. 599 A2)) (Siehe Photographie Nr. …

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5211.41.00.90?

Die Zolltarifnummer 5211.41.00.90 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5211.41.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 5211.41.00.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5211.41.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 521141. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5211.41.00.90?

5211.41.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5211.41.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

5211.41.00.90 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5211 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g > 521141 in Leinwandbindung > 52114100 buntgewebt, in Leinwandbindung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5211.41.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5211.41.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI51110/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5211.41.00.90?

TARIC-Code 5211.41.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.