Zolltarifnummer 5307.20.00.00.0: Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5307.20.00.00.0 steht für Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5307.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 53. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5307.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5307.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von 60 m, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus pflanzlichem Spinnstoff (Jute), -- mit einem Titer von ca. 7920 dtex. "Garn aus Jute, gezwirnt"
Garn, sog. Jute Gartenschnur, Foto siehe Anlage, - auf eine Pappspule gewickelt und in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 70 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - aus pflanzlichem Spinnstoff (laut Antrag Jute), - mit einem Titer von ca. 10.300 dtex. "Garn aus Jute, gezwirnt"
Garn, sog. Schnur Jute natur, Art. 713525, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von 60 m, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus pflanzlichem Spinnstoff (Jute), -- mit einem Titer von ca. 7920 dtex. "Garn aus Jute, gezwirnt"
Garne, Trichter, Ösenschrauben und Etiketten sog. DIY-Zubehör, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam in einer Schachtel verpackt, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b); damit sind die Waren getrennt einzureihen, - Garne, sog. Jutebänder: -- 100 Stück, jeweils: --- mit einer Länge von laut Antrag 35 cm, --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, --- aus pflanzlichem Spinnstoff (laut Antrag Jute), --- mit einem Titer von ca. 10666 dtex; somit keine Bindfäden der Position 5607. "Garne aus Jute, gezwirnt"
Garn, sog. Schnur Natur, Art. 713525, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 60 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus pflanzlichem Spinnstoff (laut Antrag Jute), -- mit einem Titer von ca. 7920 dtex; somit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus Jute, gezwirnt"
Garn, sog. Bastelschnur, Foto siehe Anlage, - in einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware in Form einer Rolle, laut Antrag mit einer Länge von 100 m, - aus einem gezwirnten Garn laut Antrag aus Jute (pflanzlicher Spinnstoff), - mit einem Titer von weniger als 20.000 dtex (ca. 16.180 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607), - mit einer S-Drehung als letzte Drehung. "Garn aus Jute, gezwirnt"
Garn, sog. Gartenschnur in Dose, Foto siehe Anlage, - als Meterware, aufgerollt, in einer Dose aus unedlem Metall verpackt; die Dose soll laut Antrag mit Hinweisen auf den Inhalt bedruckt sein; aufgrund der einfachen Verarbeitung, der Ausstattung ("Loch im Deckel") und der Beschriftung handelt es sich um eine übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b), - laut Antrag mit einer Länge von 50 m, - laut Antrag aus Jute (pflanzlicher Spinnstoff), - mit einem Titer von weniger als 20.000 dtex (ca. 8500 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607), - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung. "Garn aus Jute, gezwirnt"
Garn, sog. Juteband, Artikel LA21267-4, Foto siehe Anlage, - auf einer Unterlage (Stück Holz) aufgemacht, - laut Antrag: -- aus Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- mit einer Länge von 10 Meter, -- mit einem Titer von 7000 dtex (somit kein Bindfaden der Position 5607). - gezwirnt, mit S-Drehung als letzter Drehung. "Garn aus Jute, gezwirnt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne, die durch Verspinnen (auch mit anschließendem Zwirnen) von Bändern aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Pos. 5303 hergestellt sind. Diese Garne gehören jedoch nicht zu dieser Position, wenn sie als Bindfäden, Seile oder Taue der Pos. 5607 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt X). Garne dieser Position können auch für den Einzelverkauf aufgemacht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein.
Zusätzliche Anmerkungen 1. A) Als „Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf" gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B) enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt (RV G5301AA0); b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g (RV G5301AB0); c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt (RV G5301AC0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5307.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 5307.20.00.00.0 umfasst Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5307.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5307.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5307.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 530720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5307.20.00.00.0?
5307.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5307.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5307.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN > 5307 Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 > 530720 gezwirnt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5307.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5307.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19445/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5307.20.00.00.0?
Warennummer 5307.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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