Zolltarifnummer 5309.29: Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5309.29 steht für Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5309.29 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 53. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5309.29
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5309.29
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 60 GHT Flachs (Leinen), 30 GHT Wolle und 10 GHT Seide, - buntgewebt
Gewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 55 GHT Flachs (Leinen), 25 GHT Wolle und 15 künstliche Chemiefasern (Viskose) und 5 GHT Seide, - buntgewebt
Gewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 50 GHT Flachs (Leinen), 40 GHT Wolle und 10 GHT Seide, - buntgewebt
Gewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 53 GHT Flachs (Leinen) und 47 GHT feinen Tierhaaren (Kaschmir), - buntgewebt
Gewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 60 GHT Flachs (Leinen) und 35 GHT künstlichen Chemiefasern (Viskose) und 5 GHT Seide, - gefärbt
Gewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 45 GHT Flachs (Leinen), 40 GHT Wolle und 15 GHT künstlichen Chemiefasern (Viskose), - gefärbt
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe im Sinne des Teils I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI aus Garnen aus Flachs (Leinengarnen). Diese Gewebe werden entsprechend ihrer Eigenart zum Herstellen feiner Leibwäsche, von Bekleidung, Bettüchern, Tischwäsche usw. verwendet. Gewebe aus Flachs dienen außerdem zum Herstellen von Matratzenüberzügen, Säcken, Persennings, Segeln usw. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.
Zusätzliche Anmerkungen 1. A) Als „Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf" gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B) enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt (RV G5301AA0); b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g (RV G5301AB0); c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt (RV G5301AC0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5309.29?
Die Zolltarifnummer 5309.29 umfasst Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5309.29?
Der Drittlandszollsatz für 5309.29 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5309.29?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 530929. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5309.29?
5309.29 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5309.29 im Zolltarif eingeordnet?
5309.29 steht in dieser Hierarchie: 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN > 5309 Gewebe aus Flachs (Leinengewebe). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5309.29?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5309.29 erfasst, zum Beispiel DEF/5630/07-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5309.29?
HS-Unterposition 5309.29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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