Zolltarifnummer 5401.10.18.00.0: Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, nicht in Aufmachungen für den…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5401.10.18.00.0 steht für Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5401.10.18.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5401.10.18.00.0
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
- 5401Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 5401.10aus synthetischen Filamenten
- 5401.10.18andere
- 5401.10.18.00.0Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5401.10.18.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nähgarn, sog. Overlockgarn, Art. 23425, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- auf einer Unterlage aufgemacht (konische Kunststoff-Spule, damit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 98,10 g, -- aus synthetischen Filamenten (100 % Polyester), -- mit einem Titer von 170 dtex (kein Bindfaden), -- gezwirnt (mit Z-Drehung als letzter Drehung), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- nicht texturiert, - kein Umspinnungsgarn. "Nährgarn, aus synthetischen Filamenten, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, kein Umspinnungsgarn, kein texturiertes Garn"
Nähgarn, sog. Zigzag-Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Kone aufgemacht (nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von 362 g, -- aus synthetischen Filamenten (100 % Polyester), -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), -- gezwirnt (mit Z-Drehung als letzter Drehung), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- nicht texturiert, - kein Umspinnungsgarn. "Nährgarn, aus synthetischen Filamenten, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, kein Umspinnungsgarn, kein texturiertes Garn"
Nähgarn, sog. Zigzag-Garn, Foto siehe Anlage, - auf einer Kone aufgemacht (nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von 362 g, - laut Antrag: -- aus synthetischen Filamenten (100 % Polyester), -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), -- gezwirnt (mit Z-Drehung als letzter Drehung), -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- nicht texturiert, - kein Umspinnungsgarn. "Nährgarn, aus synthetischen Filamenten, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, kein Umspinnungsgarn, kein texturiertes Garn"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 4) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Diese Garne gehören jedoch nicht zu dieser Position, wenn sie als Bindfäden usw. der Pos. 56.07 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Garne dieser Position können auch für den Einzelverkauf aufgemacht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein. Nicht zu dieser Position gehören außerdem ungezwirnte Garne und Monofile, auch wenn sie als Nähgarne verwendet werden (Pos. 5402, 5403, 5404 oder 5405, je nach Beschaffenheit).
1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5401.10.18.00.0?
Die Zolltarifnummer 5401.10.18.00.0 umfasst Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5401.10.18.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5401.10.18.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5401.10.18.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5401.10.18.00.0?
5401.10.18.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5401.10.18.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5401.10.18.00.0 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5401 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 540110 aus synthetischen Filamenten > 54011018 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5401.10.18.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5401.10.18.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19950/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5401.10.18.00.0?
Warennummer 5401.10.18.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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