Zolltarifnummer 5402.62.00: Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), aus Polyestern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5402.62.00 steht für Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), aus Polyestern. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5402.62.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5402.62.00
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
- 5402Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex
- 5402.62aus Polyestern
- 5402.62.00Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), aus Polyestern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5402.62.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Garn, sog. SABA C 100 Rohzwirn, siehe beigefügtes Foto, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus gezwirnten, nicht hochfesten, nicht texturierten synthetischen Filamentgarnen (lt. Antrag: Polyester; Anteil: ca. 2/3 des Gesamtgewichts der Garne), die mit Polyester-Spinnfasern umsponnen sind (Anteil lt. Antrag: ca. 1/3 des Gesamtgewichts der Garne), -- aufgemacht auf Spulen (Gewicht 1690 g), die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (= nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf; kein Nähgarn), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (lt. Antrag 80-90 Nm), somit kein Bindfaden. "Garn aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, keine hochfesten Garne, keine texturierten Garne, gezwirnt, aus Polyester"
Garn, sog. RASANT 75 Rohzwirn, siehe beigefügtes Foto, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus gezwirnten, nicht hochfesten, nicht texturierten synthetischen Filamentgarnen (lt. Antrag: Polyester; Anteil: ca. 2/3 des Gesamtgewichts der Garne), die mit Baumwollfasern umsponnen sind (Anteil lt. Antrag: ca. 1/3 des Gesamtgewichts der Garne), -- aufgemacht auf Spulen (Gewicht 1648 g), die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (= nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf; kein Nähgarn), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (lt. Antrag 90 - 100 Nm), somit kein Bindfaden. "Garn aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, keine hochfesten Garne, keine texturierten Garne, gezwirnt, aus Polyester"
FIL RETORS À TROIS BRINS, EN FILAMENTS DE FIBRES SYNTHÉTIQUES (POLYESTER), DANS LEQUEL SONT INSÉRÉES À INTERVALLES RÉGULIERES DES PAILLETTES EN MATIÈRE PLASTIQUE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5402 61 bis 5402 69 oder 5403 41 bis 5403 49: 1. Spinnstoffgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auf einer Unterlage, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigt, durch Verzwirnen eines einfachen Garnes mit einer Gimpe hergestellt.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu den Unterpositionen 5402 1100, 5402 1900 und 5402 2000 gehören auch Garne, die sowohl hochfest als auch texturiert sind (Ergebnis der 52. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System - Dok. NC 1937 Annex H 13 vom 15. Oktober 2013).
1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5402.62.00?
Die Zolltarifnummer 5402.62.00 umfasst Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), aus Polyestern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5402.62.00?
Der Drittlandszollsatz für 5402.62.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5402.62.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540262. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5402.62.00?
5402.62.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5402.62.00 im Zolltarif eingeordnet?
5402.62.00 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5402 Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex > 540262 aus Polyestern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5402.62.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5402.62.00 erfasst, zum Beispiel DE6109/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5402.62.00?
KN-Code 5402.62.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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