Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5403.39.00: Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5403.39.00 steht für Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5403.39.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5403.39.00
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  2. 5403Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex
  3. 5403.39andere
  4. 5403.39.00Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5403.39.00

HS-Code5403.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5403.39.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46089/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Garn, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf eine Spule mit einem Gewicht von laut Antrag insgesamt 350 bis 450 g gewickelt (somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), - aus künstlichen Filamenten, - weder aus Viskose noch aus Celluloseacetat, - ungezwirnt (u. a. damit kein Nähgarn), - mit einem Titer von laut Antrag weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - wird laut Antrag für die Verarbeitung in Modetextilien und technische Anwendungen verwendet, - stellt sich nicht als Seidengarn im Sinne des Kapitels 50 dar, somit keine Ware der Position 5004. "Garn aus künstlichen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5403 10 bis 5403 33 genannte"

DEBTI15543/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-06

Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Länge von 12 m auf eine Spule mit einem Gewicht von insgesamt ca. 285 g gewickelt (somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), - aus künstlichen Filamenten, - weder aus Viskose noch aus Celluloseacetat, - ungezwirnt (u. a. damit kein Nähgarn), - mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden, - laut Antrag mit Indigokarmin blau gefärbt, - liegt nicht als natürliches Polymer in Primärform vor, damit keine Ware der Position 3913. "Garn aus künstlichen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, anderes als in den Unterpositionen 5403 10 bis 5403 33 genannte"

DEBTI4861/22-2Erteilt von DEGültig bis 2025-04-24

Garn, - laut Antrag auf einer Spule mit einem Gewicht von mehr als 125 g aufgemacht (somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), - aus laut Antrag künstlichen Filamenten, - weder aus Viskose noch aus Celluloseacetat, - ungezwirnt (u. a. damit kein Nähgarn), - mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 10.000 dtex, somit kein Bindfaden. "Garn aus künstlichen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, anderes als in den Unterpositionen 5403 10 bis 5403 33 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5402 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. entfallen

Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5403.39.00?

Die Zolltarifnummer 5403.39.00 umfasst Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5403.39.00?

Der Drittlandszollsatz für 5403.39.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5403.39.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540339. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5403.39.00?

5403.39.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5403.39.00 im Zolltarif eingeordnet?

5403.39.00 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5403 Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex > 540339 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5403.39.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5403.39.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI46089/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5403.39.00?

KN-Code 5403.39.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.