Zolltarifnummer 5404.90.10.00: Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5404.90.10.00 steht für Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, aus Polypropylen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5404.90.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5404.90.10.00
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
- 5404Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
- 5404.90andere
- 5404.90.10aus Polypropylen
- 5404.90.10.00Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, aus Polypropylen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5404.90.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
PE Plastic Nose Bar, Width 3mm, 0.7mm thick Made from Polyethylene Plastic, width 3mm, 0.7mm thick. We cut it into lengths of 125mm
Streifen, sog. Bindebast, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag ca. 500 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischer Spinnmasse (Polypropylen), -- gedreht, mit einer Streifenbreite von 3 - 5 mm. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus Polypropylen"
Streifen, sog. Geschenkband 6er-Set, EAN 2076556561591, Foto siehe Anlage, - als sechsteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware im "Eiknäuel"; mit einer Länge von lt. Antrag 10 m, - in unterschiedlichen Farben vorliegend, - in Form von einfarbigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (lt. Antrag: Polypropylen), - lt. Antrag mit einer Streifenbreite von 5 mm, - zur Verwendung als Geschenkband. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm, aus Polypropylen"
Streifen, sog. Multiband-Spule bunt, Art. 313-002, Foto siehe Anlage, - als Meterware; auf einer 6-fach unterteilten Spule aus Kunststoff, - in Form von verschiedenfarbenen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (lt. Antrag: Polypropylen), - mit einer Streifenbreite von ca. 5 mm und einer Länge von lt. Antrag 10 m, - zur Verwendung als Geschenkband. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm, aus Polypropylen"
Streifen, sog. Eiknäuel blau, Art. 381-007, Foto siehe Anlage, - als Meterware im "Eiknäuel"; mit einer Länge von lt. Antrag 20 m, - in Form von einfarbigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (lt. Antrag: Polypropylen), - mit einer Streifenbreite von ca. 4 mm, - zur Verwendung als Geschenkband. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus Polypropylen"
Streifen, sog. Bindeband, Foto siehe Anlage, - als Rolle mit einer bedruckten Papierbanderole in einer Kunststoffhülle verpackt, - laut Antrag als Meterware mit einer Länge von ca. 500 m, - aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse; somit keine Ware pflanzlichen Ursprungs der Position 1401), - gefaltet, mit einer Streifenbreite von ca. 3 - 4 mm. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus Polypropylen"
Streifen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- Streifen aus Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer Streifenbreite von etwa 3 mm, "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus Polypropylen"
Streifen, sog. Bindebast aus Kunststoff, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappkarte aufgemacht, - laut Antrag mit einer Länge von 100 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefalteter und gedrehter Streifen aus Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer Streifen- breite von etwa 3 - 4 mm; nicht fibrilliert (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus Polypropylen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5404 90 10: Die Erläuterungen zu Unterposition 3920 20 80 gelten sinngemäß. Die Zierstreifen dieser Unterposition haben jedoch eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger. [1]) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2010 zutreffender KN-Code 5404 9010.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Streifen und dergleichen aus synthetischer Spinnmasse müssen eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger aufweisen. Die Dicke darf nicht mehr als 1 mm betragen.
1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5404.90.10.00?
Die Zolltarifnummer 5404.90.10.00 umfasst Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, aus Polypropylen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5404.90.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 5404.90.10.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5404.90.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5404.90.10.00?
5404.90.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5404.90.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
5404.90.10.00 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger > 540490 andere > 54049010 aus Polypropylen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5404.90.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5404.90.10.00 erfasst, zum Beispiel IEBTIIENEN004-2022-BTI53. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5404.90.10.00?
TARIC-Code 5404.90.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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