Zolltarifnummer 5407.20.11.00.0: Gewebe aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5407.20.11.00.0 steht für Gewebe aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von, weniger als 3 m. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5407.20.11.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5407.20.11.00.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
- 5407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
- 5407.20Gewebe aus Streifen oder dergleichen
- 5407.20.11weniger als 3 m
- 5407.20.11.00.0Gewebe aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von, weniger als 3 m
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5407.20.11.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewebe, sog. Unterbodengewebe, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Tragegriffen verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 100 cm bzw. 200 cm und einer Länge von 1000 cm, - aus ca. 2 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polypropylen), - an den Rändern lediglich vor dem Ausfransen gesichert (keine Heißversiegelung; somit nicht konfektioniert), - soll laut Antrag als Trenngewebe für Kies, Steine und Rindenmulch dienen, - stellt sich als Gewebe dar, somit keine Ware der Position 5603. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen aus Polypropylen, mit einer Breite von weniger als 3 m"
Gewebe, sog. Anti Unkrautgewebe, Art. 2567436, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1 m und einer Länge von 20 m, - aus ca. 3 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polypropylen). "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen aus Polypropylen, mit einer Breite von weniger als 3 m"
Gewebe, sog. PP-Bodengewebe, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen (Breiten) vorliegend, - als Meterware, - laut Antrag mit einer Breite von 0,5 m bis unter 3 m, - aus etwa 3 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: Polypropylen), - wird laut Antrag als sog. Bodengewebe zur Verhinderung von Unkrautwuchs z. B. unter Kieswegen, Pflastersteinen und Natursteinterrassen verlegt. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen aus Polypropylen, mit einer Breite von weniger als 3 m"
Gewebe, sog. Unterbodengewebe, Art.-Nr. 325112, Foto siehe Anlage, - in einem Beutel aus Kunststoff mit Henkel und Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht, - als Meterware, - laut Antrag in den Abmessungen: 5 m x 2 m, - aus etwa 2 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: Polypropylen), - an den Rändern heiß geschnitten, jedoch nicht gesäumt, somit nicht konfektioniert, damit keine Ware der Position 6307, - wird laut Antrag als sog. Unterbodengewebe zur Verhinderung von Unkrautwuchs unter Kieswegen, Pflastersteinen und Natursteinterrassen verlegt. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen aus Polypropylen, mit einer Breite von weniger als 3 m"
Gewebe, sog Verpackungsmaterial aus Polyethylen, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag als Meterware auf Rollen, - flachliegend mit einer Breite von 31 cm, - aus zwei Gewebelagen, die mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegen und miteinander an den Längsseiten durch Zusammenkleben zu einem Schlauchgewebe verbundenen sind (nicht konfektioniert), - aus bis zu 1,0 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (lt. Antrag: Polyethylen), - in Leinwandbindung, - dient lt. Antrag als Verpackungsmaterial (Säcke) für Kartoffeln, Zitronen und Orangen. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 (Streifen aus Polyethylen), mit einer Breite von weniger als 3 m"
Gewebe (lt. Antrag: "einseitig beschichtetes Polypropylengewebe") - als Meterware, - mit einer Breite von 250 cm (lt. ergänzenden Antragsangaben), - aus Streifen mit einer Breite von ca. 3 mm aus synthetischer Spinnmasse (lt. Antrag: Polypropylen), - einseitig mit einer klarsichtigen Lage aus Kunststoff (lt. Antrag: Polypropylen) versehen, die mit bloßen Auge nicht wahrnehmbar ist.
Gewebe (lt. Antrag: "Artikelnummer: CN100078 PE Gewebe B070") - als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 200 cm, - aus ca. 2 - 3 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (lt. Antrag: Polyethylen), - einseitig, mit dem bloßem Augen nicht wahrnehmbar mit einer Lage aus Kunststoff versehen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5404 hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Futterstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus synthetischen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Pos. 5512 bis 5515). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. …
Zu Unterposition 5407 20: 1. Schlauchförmige gewebte Ware aus Streifen aus Kunststoff mit einer augenscheinlichen Breite von nicht mehr als 5 mm. Die Ware ist auf einer Spule zu 1500 m Länge und 70 cm Breite aufgerollt. Sie ist nicht durch Nähen an den Kanten bzw. Kleben, Heftung oder anderweitig konfektioniert und wird für die Herstellung von Verpackungen für verschiedenartige Waren verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19941) (RV L 1966/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Gewebe als Meterware in Rollen, mit verzierenden verschiedenfarbigen Motiven bedruckt (93 % Polyester, 7 % Viskose), auf der Außenseite mit kleinen Pailletten und mit einigen Blumen aus synthetischem Spinnstoff versehen. Die Pailletten sind auf dem Gewebe aufgeklebt. Die Blumenmotive liegen in geringer Zahl vor (etwa 6 bei 1,70 m x 1,15 m) und sind locker auf dem Gewebe aufgenäht. Unterposition 5407 54 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, der Unterpositions-Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5407 und 5407 54 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5407.20.11.00.0?
Die Zolltarifnummer 5407.20.11.00.0 umfasst Gewebe aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von, weniger als 3 m. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5407.20.11.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5407.20.11.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5407.20.11.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5407.20.11.00.0?
5407.20.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5407.20.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5407.20.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 > 540720 Gewebe aus Streifen oder dergleichen > 54072011 weniger als 3 m. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5407.20.11.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5407.20.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45429/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5407.20.11.00.0?
Warennummer 5407.20.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.