Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5407.20.19: Gewebe aus Streifen oder dergleichen, 3 m oder mehr

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5407.20.19 steht für Gewebe aus Streifen oder dergleichen, 3 m oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5407.20.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5407.20.19
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  2. 5407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
  3. 5407.20Gewebe aus Streifen oder dergleichen
  4. 5407.20.19Gewebe aus Streifen oder dergleichen, 3 m oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5407.20.19

HS-Code5407.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5407.20.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-00966Erteilt von FRGültig bis 2028-07-15

Géotextile, constitué d’un tissu à armure toile, constitué de lames de matière plastique (polypropylène) d'une largeur inférieure à 5 mm (1 et 1,5 mm), en rouleau d'une largeur de 5,30m (donnée client). L’article est destiné à être utilisé pour le renforcement en chaussées et plateformes par augmentation de la portance du sol, consolidation dans le cas de construction de talus, murs de soutènement ou berges. Grammage : 90gr/m²

FRBTIFR-BTI-2025-00965Erteilt von FRGültig bis 2028-07-15

Géotextile, constitué d’un tissu à armure toile, constitué de lames de matière plastique (polypropylène) d'une largeur inférieure à 5 mm (1 et 1,5 mm), en rouleau d'une largeur de 5,30 m (donnée client). L’article est destiné à être utilisé pour le renforcement en chaussées et plateformes par augmentation de la portance du sol, consolidation dans le cas de construction de talus, murs de soutènement ou berges. Grammage : 80gr/m²

HUBTIHU190000-2023-9972451099Erteilt von HUGültig bis 2026-06-19

Legalább 3 m szélességű, szintetikus végtelen szálú fonalból készült szövet, polipropilén szalagból szőve.

DEBTI47491/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-19

Gewebe, sog. Teppichgrundgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 3 m oder mehr, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Nadeln bzw. Kalandern verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem Gewebe, --- mit Kett- und Schussgarnen aus fibrillierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polypropylen) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter, u. a. somit keine Ware der Position 5602. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen aus Polypropylen, mit einer Breite von 3 m oder mehr"

DEBTI41117/18-2Erteilt von DEGültig bis 2022-05-09

Biogasanlage, sog. Haushaltsbiogassystem, Foto siehe Anlage, - - mehrteilige Zusammenstellung; je nach Ausführung bestehend aus einer sog. Sackbiogasanlage (B)plant, einem einfachen "Foliengewächshaus", einem/mehreren sog. Biogasspeichersack/-säcken (B)pack und einem/mehreren, sog. Biogaskocher/n (B)flame, - gemeinsam in einem Karton aus Pappe verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile; die Waren dienen nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs und sind nicht zur Ausübung einer speziellen Tätigkeit zusammengestellt, sie stellen damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar, - sog. Foliengewächshaus: -- veranschaulicht durch ein Muster mit den Abmessungen (L x B) von ca. 4,20 m x 4,50 m, -- in Form eines rechteckigen Zuschnitts aus einem buntgewebten Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: Polypropylen), mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, -- laut Antrag an den Rändern lediglich heißgeschnitten (somit nicht konfektioniert). "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, aus Streifen aus Polypropylen, mit einer Breite von mehr als 3 m"

ES2017SOL00000000210-2Erteilt von ESGültig bis 2020-06-14

Tejido elaborado con tiras de polipropileno de anchura aparente inferior a 5 milímetros (aproximadamente tres milímetro de anchura) recubierto (laminado) en una de sus caras con una hoja de polietileno de baja densidad, con aditivo UV para la radiación solar, no perceptible a simple vista. Se trata de un tejido de color blanco semitransparente obtenido por entrecruzamiento de las tiras que forman la trama y la urdimbre pasando tanto las unas como las otras alternativamente por encima y por debajo de las tiras de trama o urdimbre sucesivas. Según declaración del solicitante se destina a utilizarse en invernaderos agrícolas. Se presenta en forma de rollos de (A x L): 3,5 x 1.000 m y 3 x 1.000 m.

NLRTD-2007-001658Erteilt von NLGültig bis 2013-07-01

Een crème kleurig weefsel van synthetische textielvezels van polypropyleen in de vorm van strippen met een breedte van minder dan 5 mm. Het weefsel wordt gebruikt als onderlaag voor vloerbedekking en aangeboden op rollen met een breedte van ongeveer 4,12 meter en een lengte van ongeveer 1200 meter.

CZ15-0229-2005Erteilt von CZGültig bis 2011-04-28

Označení zboží: Polypropylenová tkanina. Popis zboží: Černá lesklá tkanina z pásků o průměrné šířce 2 mm. Vzorek dodán ve tvaru obdélníku o rozměrech 20,2 x 29,5 cm, po jedné delší straně je začištěn. Použití zboží: Pro vyztužení zemního tělesa se separačními a filtračními účinky. Balení: Výrobek je navíjen na plastovou trubku a následně zabalen do PE fólie. Šíře role: 4,5 m.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5407

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5404 hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Futterstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus synthetischen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Pos. 5512 bis 5515). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. …

Pos. 5407

Zu Unterposition 5407 20: 1. Schlauchförmige gewebte Ware aus Streifen aus Kunststoff mit einer augenscheinlichen Breite von nicht mehr als 5 mm. Die Ware ist auf einer Spule zu 1500 m Länge und 70 cm Breite aufgerollt. Sie ist nicht durch Nähen an den Kanten bzw. Kleben, Heftung oder anderweitig konfektioniert und wird für die Herstellung von Verpackungen für verschiedenartige Waren verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 5407

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19941) (RV L 1966/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Gewebe als Meterware in Rollen, mit verzierenden verschiedenfarbigen Motiven bedruckt (93 % Polyester, 7 % Viskose), auf der Außenseite mit kleinen Pailletten und mit einigen Blumen aus synthetischem Spinnstoff versehen. Die Pailletten sind auf dem Gewebe aufgeklebt. Die Blumenmotive liegen in geringer Zahl vor (etwa 6 bei 1,70 m x 1,15 m) und sind locker auf dem Gewebe aufgenäht. Unterposition 5407 54 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, der Unterpositions-Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5407 und 5407 54 00. …

Pos. 5407

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5407.20.19?

Die Zolltarifnummer 5407.20.19 umfasst Gewebe aus Streifen oder dergleichen, 3 m oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5407.20.19?

Der Drittlandszollsatz für 5407.20.19 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5407.20.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5407.20.19?

5407.20.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5407.20.19 im Zolltarif eingeordnet?

5407.20.19 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 > 540720 Gewebe aus Streifen oder dergleichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5407.20.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5407.20.19 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-00966. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5407.20.19?

KN-Code 5407.20.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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