Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5407.30.00.90: Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5407.30.00.90 steht für Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5407.30.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5407.30.00.90
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  2. 5407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
  3. 5407.30Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI
  4. 5407.30.00Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI
  5. 5407.30.00.90Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5407.30.00.90

HS-Code5407.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5407.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5407.30.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI53614/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Gelege (= Gewebe), sog. TTL Garden Vogelschutznetz, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von laut Antrag 3 m x 4 m, 3 m x 5 m, 4 m x 5 m, 5 m x 5 m, 4 m x 10 m bzw. 5 m x 10 m, - aus synthetischen Monofilen; mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - aus einer Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile), die rautenförmig auf eine andere Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile) aufgelegt ist; an den Berührungspunkten miteinander verschweißt, - weder geknüpft noch konfektioniert (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst), - dient laut Antrag als Vogelschutz-, Teich-, Garten- oder Laubschutznetz. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI, anderes als in dem TARIC-Code 5407 3000 10 genannte"

DEBTI27668/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Gelege (= Gewebe), sog. PE Vogelschutznetz, Art.Nr. 62410, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 4 m x 10 m, - aus synthetischen Monofilen; mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - aus einer Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile), die rautenförmig auf eine andere Lage parallel gelegter Spinnstoffgarne (Monofile) aufgelegt ist; an den Berührungspunkten miteinander verschweißt, - weder geknüpft noch konfektioniert (wird somit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst), - dient laut Antrag als Vogelschutznetz, Laubnetz oder Teichnetz, - stellt sich als Gelege dar, somit keine Ware des Kapitels 60. "Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404, Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI, anderes als in dem TARIC-Code 5407 3000 10 genannte"

FRBTIFR-BTI-2023-00575Erteilt von FRGültig bis 2026-03-22

Ouvrage en matière plastique, consistant en un grillage d'infusion, constitué de deux nappes superposées de fils textiles en polyéthylène, dont la plus grande dimension n'excède pas 1 mm. La grille est produite à partir de granulés de polyéthylène qui sont fondus au moyen d'une extrudeuse. Cet article est communément utilisé afin de permettre la diffusion et l’alimentation en résine de pièces de toutes dimensions de l'industrie éolienne et nautique. Grammage : 460g/m².

NLBTI2024-0614Erteilt von NLGültig bis 2025-11-02

Een uni-directioneel (UD) doek met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor gebruik bij de vervaardiging van persoonlijke beschermingsmiddelen tegen de inslag van projectielen afgeschoten door vuurwapens; - vier lagen filamenten van polyethyleen met een ultrahoog muleculair gewicht; - bij elk van de vier lagen liggen de filamenten onder een hoek van 90 graden ten opzichte van elkaar; - de filamenten zijn geïmpregneerd met een kunststof; - de vier lagen zijn gelamineerd met behulp van een kleefstof; - zonder deklagen; - kan zonder breken of barsten bij een temperatuur gelegen tussen de 15 en 30 graden Celsius met de hand om een cilinder met een diameter van 7 mm worden opgerold; - niet geconfectioneerd; - de filamenten hebben een doorsnede die kan variëren van 10 tot 25 micrometer; - een gewicht van 226, 233, 258, 261, 264 of 266 per vierkante meter; - de filamenten liggen strak naast elkaar.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5407

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5404 hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Futterstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus synthetischen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Pos. 5512 bis 5515). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. …

Pos. 5407

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19941) (RV L 1966/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Gewebe als Meterware in Rollen, mit verzierenden verschiedenfarbigen Motiven bedruckt (93 % Polyester, 7 % Viskose), auf der Außenseite mit kleinen Pailletten und mit einigen Blumen aus synthetischem Spinnstoff versehen. Die Pailletten sind auf dem Gewebe aufgeklebt. Die Blumenmotive liegen in geringer Zahl vor (etwa 6 bei 1,70 m x 1,15 m) und sind locker auf dem Gewebe aufgenäht. Unterposition 5407 54 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, der Unterpositions-Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5407 und 5407 54 00. …

Pos. 5407

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:

Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5407.30.00.90?

Die Zolltarifnummer 5407.30.00.90 umfasst Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5407.30.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 5407.30.00.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5407.30.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5407.30.00.90?

5407.30.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5407.30.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

5407.30.00.90 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 > 540730 Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI > 54073000 Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5407.30.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5407.30.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI53614/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5407.30.00.90?

TARIC-Code 5407.30.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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