Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5407.83.00.00: Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, buntgewebt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5407.83.00.00 steht für Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, buntgewebt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5407.83.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5407.83.00.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  2. 5407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
  3. 5407.83buntgewebt
  4. 5407.83.00.00Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, buntgewebt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5407.83.00.00

HS-Code5407.836 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5407.83.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5407.83.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2015-008180Erteilt von FRGültig bis 2022-02-03

TISSU JACQUARD EN FILS DE DIVERSES COULEURS, D’UN POIDS AU M² DE 306 GRAMMES, EN FILAMENTS NON TEXTURES DE POLYESTER MAJORITAIRE 57,9 % ET COTON 42,1 %.

FR-RTC-2015-008179Erteilt von FRGültig bis 2022-02-03

TISSU JACQUARD EN FILS DE DIVERSES COULEURS, D’UN POIDS AU M² DE 301 GRAMMES, EN POLYESTER MAJORITAIRE 68,10 % ET COTON 31,90 %. LE POLYESTER EST EN FILAMENTS NON TEXTURES MAJORITAIREMENT.

FR-RTC-2015-008181Erteilt von FRGültig bis 2022-02-03

TISSU JACQUARD EN FILS DE DIVERSES COULEURS, D’UN POIDS AU M² DE 359 GRAMMES, EN FILAMENTS NON TEXTURES DE POLYESTER MAJORITAIRE 66,6 % ET COTON 33,4 %.

DEBTI39654/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-11

Gewebe, sog. Tischbelag Flair Royal, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- Jacquardgewebe, -- aus ungezwirnten und nicht hochfesten Garnen, --- aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- aus Baumwolle, --- die Antragsangaben von 55 GHT Polyester und 45 GHT Baumwolle können als zutreffend angesehen werden, -- buntgewebt, -- mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 74 genannte, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt, buntgewebt"

DE14773/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-25

Gewebe, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 1,43 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus verschiedenen, ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen, --- aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), --- aus Baumwolle, -- mit laut Antrag einem Anteil von 59 GHT Polyester-Filamenten und 41 GHT Baumwolle (die Angaben können als zutreffend angesehen werden), -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 74 genannte, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit Baumwolle gemischt, buntgewebt"

DE7635/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-19

Doppelgewebe, sog. Möbelstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Doppelgewebe mit zwei Kett- und zwei Schusssystemen, -- aus ungezwirnten und nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), hellen Schussgarnen aus Baumwolle und gefachten Schussgarnen aus einem Chenillegarn aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Chemiefasern) und einem gezwirnten Garn aus Baumwolle, mit einem Gesamtanteil an --- Polyesterfilamenten (synthetischen Filamenten) von 54 GHT, --- Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 16 GHT, --- Baumwolle von 30 GHT, -- ohne samtartige Oberfläche, somit kein Chenillegewebe. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 74 genannte, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Baumwolle gemischt, buntgewebt"

FRBTIFR-BTI-2018-01077Erteilt von FRGültig bis 2021-06-12

TISSU CONSTITUÉ PRINCIPALEMENT DE FILAMENTS SYNTHÉTIQUES (50,5% POLYESTER), CONTENANT MOINS DE 85 % EN POIDS DE FILAMENTS SYNTHÉTIQUES, MÉLANGES PRINCIPALEMENT AVEC DU COTON (47,8%), EN FILS DE DIVERSES COULEURS.

FRBTI-RTC-2017-005133Erteilt von FRGültig bis 2021-01-24

Tissu de fils de filaments synthétiques, contenant moins de 85 % en poids de filaments synthétiques et mélangé principalement avec du coton. Tissu à armure fantaisie en fils de diverses couleurs. La chaîne est constituée d’un fil argenté en filaments de polyester et d’un fil noir en coton et fibres discontinues et polyester. La trame est constituée de deux fils de filaments polyester. Le tissu est composé de 62,8 % de filaments de polyester, 20 % de coton et 17,2 % de fibres discontinues de polyester.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5407

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5404 hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Futterstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus synthetischen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Pos. 5512 bis 5515). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. …

Pos. 5407

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19941) (RV L 1966/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Gewebe als Meterware in Rollen, mit verzierenden verschiedenfarbigen Motiven bedruckt (93 % Polyester, 7 % Viskose), auf der Außenseite mit kleinen Pailletten und mit einigen Blumen aus synthetischem Spinnstoff versehen. Die Pailletten sind auf dem Gewebe aufgeklebt. Die Blumenmotive liegen in geringer Zahl vor (etwa 6 bei 1,70 m x 1,15 m) und sind locker auf dem Gewebe aufgenäht. Unterposition 5407 54 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, der Unterpositions-Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5407 und 5407 54 00. …

Pos. 5407

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:

Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5407.83.00.00?

Die Zolltarifnummer 5407.83.00.00 umfasst Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, buntgewebt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5407.83.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5407.83.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5407.83.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540783. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5407.83.00.00?

5407.83.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5407.83.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5407.83.00.00 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 > 540783 buntgewebt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5407.83.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5407.83.00.00 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-008180. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5407.83.00.00?

TARIC-Code 5407.83.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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