Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5505.10.10.10.0: PA6 und PA66

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5505.10.10.10.0 steht für PA6 und PA66. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5505.10.10.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5505.10.10.10.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  2. 5505Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)
  3. 5505.10aus synthetischen Chemiefasern
  4. 5505.10.10aus Nylon oder anderen Polyamiden
  5. 5505.10.10.10PA6 und PA66
  6. 5505.10.10.10.0PA6 und PA66

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5505.10.10.10.0

HS-Code5505.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5505.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5505.10.10.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5505.10.10.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5505

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören allgemein Abfälle von Chemiefasern (Filamenten und Spinnfasern – siehe Erläuterungen „Allgemeines“ zu Kapitel 54), insbesondere: 1) Faserabfälle, z. B. mehr oder weniger lange Fasern, die als Abfall beim Herstellen und Bearbeiten von Filamenten entstehen; Abfälle, die beim Krempeln, Kämmen oder anderen zur Vorbereitung für das Verspinnen von Spinnfasern dienenden Verfahren anfallen (Kämmlinge, Abrisse von Krempelbändern oder Vorgarnen usw.). 2) Garnabfälle, das sind im Allgemeinen gebrochene, verknotete oder verfilzte Garne, die beim Spinnen, Zwirnen, Spulen, Weben, Wirken, Stricken usw. anfallen. 3) Reißspinnstoff (garnettierter, auf Maschinen vom Typ der Garnette gewonnener und anderer Reißspinnstoff), d. h. Fäden, die mehr oder weniger geöffnet sind, oder Fasern, die durch Reißen von Lumpen, Garnabfällen usw. …

Pos. 5505

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bei der Ermittlung, ob Abfälle von Chemiefasern der Position 5505 vorliegen, sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, wie zum Beispiel - verschiedene Faserlängen, - unterschiedliche Fasertypen, - unterschiedlich gefärbte Fasern, - unterschiedliche Dicken der Fasern, - verschiedene Formen der Querschnitte der Fasern, - verschiedene Verarbeitungsstufen der Fasern (gekräuselt oder gerade), Krempelvlies, Fragmente von Reißspinnstoff, versponnene Garnabschnitte etc. Das Kriterium der Faserlänge allein ist nicht ausreicht, um eine Einreihung in die Position 5505 zu rechtfertigen (335. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 13. Februar 2004, TAXUD/9263/2004).

Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5505.10.10.10.0?

Die Zolltarifnummer 5505.10.10.10.0 umfasst PA6 und PA66. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5505.10.10.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 5505.10.10.10.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5505.10.10.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 550510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5505.10.10.10.0?

5505.10.10.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5505.10.10.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

5505.10.10.10.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5505 Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff) > 550510 aus synthetischen Chemiefasern > 55051010 aus Nylon oder anderen Polyamiden > 5505101010 PA6 und PA66. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5505.10.10.10.0?

Zu 5505.10.10.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5505.10.10.10.0?

Warennummer 5505.10.10.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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