Zolltarifnummer 5508.20.10.00: Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5508.20.10.00 steht für Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5508.20.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5508.20.10.00
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
- 5508Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 5508.20aus künstlichen Spinnfasern
- 5508.20.10nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 5508.20.10.00Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5508.20.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 4) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Diese Garne gehören jedoch nicht hierher, wenn sie als Bindfäden der Pos. 5607 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Garne dieser Position können für den Einzelverkauf aufgemacht sein oder nicht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein.
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5508.20.10.00?
Die Zolltarifnummer 5508.20.10.00 umfasst Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5508.20.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 5508.20.10.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5508.20.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 550820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5508.20.10.00?
5508.20.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5508.20.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
5508.20.10.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5508 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 550820 aus künstlichen Spinnfasern > 55082010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5508.20.10.00?
Zu 5508.20.10.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5508.20.10.00?
TARIC-Code 5508.20.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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