Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5511.30.00.00.0: Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5511.30.00.00.0 steht für Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus künstlichen Spinnfasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5511.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5511.30.00.00.0
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  2. 5511Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 5511.30aus künstlichen Spinnfasern
  4. 5511.30.00.00.0Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus künstlichen Spinnfasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5511.30.00.00.0

HS-Code5511.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5511.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5511.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5511.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE9566/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-14

Strickgarn, sog. Bambusgarn Linea Bamboo, Art. NAN3150707, Foto siehe Anlage, - als Meterware im Knäuel, lt. Antrag mit einer Länge von 70 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Garn, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, -- aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern; die Antragsangaben von 50 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern) und 50 % Viskose (künstliche Chemiefasern) können als zutreffend angesehen werden, -- mit einem Gewicht von 50 g (in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von ca. 7215 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus künstlichen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf"

DE25051/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-02-01

Garn, sog. Handstrickgarn Barbara, siehe Foto, - in Aufmachungen für den Einzelverkauf (als Knäuel mit einem Gewicht von 50 g), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ca. 80 GHT Viskose (künstliche Chemiefaser) und 20 GHT Wolle, -- gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung (u. a. somit kein Nähgarn), -- mit einem Titer von 4000 dtex (somit kein Bindfaden der Position 5607).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5511

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.

Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5511.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5511.30.00.00.0 umfasst Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), aus künstlichen Spinnfasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5511.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5511.30.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5511.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5511.30.00.00.0?

5511.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5511.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5511.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5511 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 551130 aus künstlichen Spinnfasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5511.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5511.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE9566/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5511.30.00.00.0?

Warennummer 5511.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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