Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5514.30.90.00: Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere Gewebe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5514.30.90.00 steht für Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere Gewebe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5514.30.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5514.30.90.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  2. 5514Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g
  3. 5514.30buntgewebt
  4. 5514.30.90andere Gewebe
  5. 5514.30.90.00Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere Gewebe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5514.30.90.00

HS-Code5514.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5514.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5514.30.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2021-0083Erteilt von NLGültig bis 2024-06-08

Een meubelstof bestaande uit 2 lagen met onder meer de volgende kenmerken: - voor het stofferen van meubelen; - een weefsel bestaande uit stapelvezels en niet-getextureerde filamenten; - een gewicht van meer dan 170 g/m2; - vervaardigd van polyester gemengd met katoen. De stof wordt aan het stuk aangeboden, op rollen, met een lengte van ongeveer 40 meter en met een breedte van ongeveer 1,40 meter.

DEBTI5613/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-24

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- mit Schussgarnen aus Baumwolle, -- mit Kett- und Schussgarnen aus sog. Effektgarnen, bestehend aus einem dünnen Garn aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), drei Garnen aus Baumwolle und einem dickeren Garn aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl) und Leinen, -- mit einem Gesamtanteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, --- Baumwolle von ca. 27 GHT, somit keine Ware der Position 5515, --- synthetischen Filamenten von ca. 15 GHT, --- Leinen von ca. 18 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g, buntgewebt, aus Polyacryl-Spinnfasern"

DEBTI21095/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-22

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten, -- mit Schussgarnen aus Baumwolle, -- mit Kett- und Schussgarnen aus sog. Effektgarnen, bestehend aus einem dünnen Garn aus synthetischen Filamenten, drei Garnen aus Baumwolle und einem dickeren, melierten Garn aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl) und Leinen, -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Spinnfasern von ca. 31 GHT, --- synthetischen Filamenten von ca. 14 GHT, --- Baumwolle von ca. 40 GHT, --- Leinen von ca. 15 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 607 g, -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g, buntgewebt, aus Polyacryl-Spinnfasern"

DE23959/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-23

Gewebe, sog. Möbelstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von ca. 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: -- dünnen, weißen Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyester), -- dünnen, blauen Schussgarnen aus Baumwolle, -- dicken Kett- und Schussgarnen (Effektzwirne) bestehend aus: --- einem dünnen Garn aus synthetischen Filamenten (Polyester), --- drei blauen Garnen aus Baumwolle, Viskose- und Polyester-Spinnfasern, --- einem dicken, melierten Garn aus Polyacryl-Spinnfasern und Leinen, -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Spinnfasern von ca. 35 GHT (Polyacryl ca. 32 GHT und Polyester ca. 3 GHT), --- künstlichen Spinnfasern von ca. 7 GHT (Viskose), damit keine Ware der Position 5516, --- synthetischen Filamenten von ca. 15 GHT (Polyester), --- Baumwolle von ca. 27 GHT, --- Leinen von ca. 16 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 648 g, -- buntgewebt, -- in anderer als Leinwand- oder Köperbindung (Musterbindung). "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g, buntgewebt, aus Polyacryl-Spinnfasern"

DE15589/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-23

Gewebe, sog. Stoff Chanel 7805, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- bestehend aus unterschiedlichen Effektzwirnen sowie einfachen Garnen aus Reißspinnstoff; mit einem Gesamtanteil an: --- Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von etwa 44,6 GHT, --- Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von etwa 11,8 GHT, --- Polyamid-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von etwa 0,6 GHT, --- Viskose-Spinnfasern (künstliche Spinnfasern) von etwa 13,2 GHT, --- Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von etwa 5,3 GHT, --- Baumwolle von etwa 22,4 GHT, --- Leinen von etwa 2,0 GHT, --- Wolle und sonstigen Fasern von etwa 0,1 GHT, -- mit einem Flächengewicht von etwa 327 g, -- buntgewebt (aus rohen, gebleichten, gefärbten und melierten Garnen); in anderer als Leinwand- oder Köperbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g, buntgewebt, aus Polyacryl-Spinnfasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5514

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5513 gelten für Erzeugnisse dieser Position sinngemäß.

Pos. 5514

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 961/2000 der Kommission vom 5. Mai 20001) (RV L 961/00), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Blau gefärbtes Doppelköpergewebe (65 % Polyester und 35 % Baumwolle) mit einem Quadratmetergewicht von 245 Gramm und einer Breite von ca. 150 cm, aus Spinnfasern. Das Gewebe trägt in ca. 4,5 cm Abstand von der einen Webkante und ca. 9 cm Abstand von der anderen Webkante in Schwarz die ca. 1,5 cm hohe und ca. 3 cm breite bedruckte Abbildung eines Firmenemblems, die sich an beiden Seiten in Abständen von jeweils ca. 28 cm wiederholt. (Siehe Photographie Nr. 601 A)2) (Siehe Photographie Nr. …

Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5514.30.90.00?

Die Zolltarifnummer 5514.30.90.00 umfasst Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere Gewebe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5514.30.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 5514.30.90.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5514.30.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5514.30.90.00?

5514.30.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5514.30.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

5514.30.90.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5514 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g > 551430 buntgewebt > 55143090 andere Gewebe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5514.30.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5514.30.90.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2021-0083. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5514.30.90.00?

TARIC-Code 5514.30.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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