Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5515.12.10.00: Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, roh oder gebleicht

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5515.12.10.00 steht für Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, roh oder gebleicht. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5515.12.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5515.12.10.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  2. 5515Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern
  3. 5515.12aus Polyester-Spinnfasern, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt
  4. 5515.12.10roh oder gebleicht
  5. 5515.12.10.00Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, roh oder gebleicht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5515.12.10.00

HS-Code5515.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5515.12.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5515.12.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2017-002983Erteilt von FRGültig bis 2020-09-27

TISSU DE FIBRES BLANCHIES, DISCONTINUES, MÉLANGÉES PRINCIPALEMENT AVEC DES FIBRES SYNTHÉTIQUES ( 56,1 % POLYESTER, 34,2 % LIN, 5,3 % COTON ET 4,4 % VISCOSE ).

FR-RTC-2013-165230Erteilt von FRGültig bis 2019-11-19

TISSU DE COULEUR BLANCHE, D UN POIDS AU M² DE 60G, A ARMURE TOILE, EN 100% POLYESTER, COMPOSE DE 54% DE FIBRES DISCONTINUES DANS UN SENS ET DE 46% DE FILAMENTS TEXTURES DANS L AUTRE SENS.

FR-PRO-2012-004202Erteilt von FRGültig bis 2018-07-26

TISSU, DE COULEUR BLANCHE, THERMOCOLLANT, D'UN POIDS AU M2 DE 72 GR, D'UNE LARGEUR DE 150 CM, EN POLYESTER CONSTITUE DE FIBRES DISCONTINUES 57% ET DE FILAMENTS TEXTURES 43%, ENDUIT SUR UNE FACE DE MATIERE PLASTIQUE (POLYETHYLENE TEREPHTALATE), NON VISIBLE A L'OEIL NU.

DE16680/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-17

Gewebe, sog. Rollostoff WD221525, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus verschiedenen Garnen aus synthetischen Filamenten (lt. Antrag Polyester) und synthetischen und künstlichen Spinnfasern (Polyester und Viskose) und aus Leinen, -- mit einem Anteil an synthetischen und künstlichen Spinnfasern von 46,5 GHT (wobei hier wiederum der Anteil an synthetischen Spinnfasern überwiegt), einem Anteil an synthetischen Filamenten von 38,5 GHT und 15 GHT Leinen, - gebleicht (weiße und rohe Garne), - in Leinwandbindung, - auf einer Seite mit Kunststoff getränkt; die Tränkung ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar. "Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern als in den Positionen 5512 - 5514 genannte, aus Polyester-Spinnfasern, hauptsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, gebleicht"

PLPL-WIT-2010-00179Erteilt von PLGültig bis 2016-05-17

Tkanina o splocie diagonalnym 3 - nitkowym, zawierająca 54 % włókien odcinkowych i 46% włókien ciągłych poliestrowych, nieteksturowanych, niebielonych, niebarwionych. Masa powierzchniowa tkaniny wynosi 110 g/m2. Prezentowana w belach o szerokości 149 cm i długości od 60 m do 200 m.

FR-PRO-2009-001892Erteilt von FRGültig bis 2015-09-09

TISSU BLANC A ARMURE TOILE, DE FIBRES SYNTHÉTIQUES (100% POLYESTER), D'UN POIDS DE 87 GRAMMES/M² ET COMPOSÉ DE FIBRES DISCONTINUES (60%) ET DE FILAMENTS TEXTURÉS (40%).

FR-PRO-2009-001350Erteilt von FRGültig bis 2015-08-16

TISSU DE FIBRES DISCONTINUES DE POLYESTER MÉLANGÉES UNIQUEMENT AVEC DES FILAMENTS TEXTURÉS DE POLYESTER,BLANCHIS (60% FIBRES,40% FILAMENTS). POIDS AU M²:88 GRAMMES

DEF/4737/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-11

Jacquardgewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus Garnen aus (lt. Untersuchung) synthetischen Spinnfasern (Polyester) und synthetischen Filamenten, - mit einem Gesamtanteil an synthetischen Spinnfasern von 52,2 GHT und einem Gesamt- anteil an synthetischen Filamenten von 47,8 GHT, - gebleicht (weiß gefärbt)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5515

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Es ist jedoch zu beachten, dass zu dieser Position solche Mischgewebe gehören, die weder in einer der vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in einer der Positionen des zweiten Teils des Abschnitts XI (insbesondere Kapitel 58 und 59) genannt sind. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Tarifnr. 3005.

Pos. 5515

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 961/2000 der Kommission vom 5. Mai 20001) (RV L 961/00), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Schwarz gefärbtes Gewebe (65 % Polyester und 35 % Viskose) mit einem Quadratmetergewicht von 320 bis 340 Gramm und einer Breite von ca. 150 cm, aus Spinnfasern. Das Gewebe trägt auf einer Seite in ca. 0,5 cm Abstand von der Webkante in Gelb die ca. 0,4 cm hohe bedruckte Aufschrift „.....SHED IN THE UNITED KINGDOM A MEMBER OF THE EEC.“ (Siehe Photographie Nr. 597 A)2) (Siehe Photographie Nr. …

Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5515.12.10.00?

Die Zolltarifnummer 5515.12.10.00 umfasst Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, roh oder gebleicht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5515.12.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 5515.12.10.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5515.12.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551512. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5515.12.10.00?

5515.12.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5515.12.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

5515.12.10.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5515 Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern > 551512 aus Polyester-Spinnfasern, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt > 55151210 roh oder gebleicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5515.12.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5515.12.10.00 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2017-002983. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5515.12.10.00?

TARIC-Code 5515.12.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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