Zolltarifnummer 5515.22.19.00: Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5515.22.19.00 steht für Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5515.22.19.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5515.22.19.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
- 5515Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern
- 5515.22aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
- 5515.22.19andere
- 5515.22.19.00Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5515.22.19.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Atlasbindung, ----- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), ----- mit Schussgarnen aus gestrichener Wolle und synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 28 GHT, ----- synthetischen Spinnfasern von ca. 36 GHT, ----- gestrichene Wolle von ca. 36 GHT, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl-Spinnfasern, hauptsächlich mit gestrichener Wolle gemischt, buntgewebt"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Gewebe, ---- buntgewebt, ----- aus Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid) und Elastomergarnen (synthetische Filamente), ----- aus Schussgarnen aus gestrichener Wolle und synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), ---- folgende Antragangaben können als zutreffend angesehen werden: ----- 41 GHT Wolle, ----- 43 GHT Polyacryl-Spinnfasern, ----- 16 GHT Polyamid- und Elastomerfilamente, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Kettengewirke aus synthetische Chemiefasern, - dient laut Antrag als Obermaterial für Schuhe, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter der Ware. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, hauptsächlich mit gestrichener Wolle gemischt, buntgewebt"
Textillaminat, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von über 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Gewebe in Musterbindung, ----- aus gefärbten Kettgarnen aus laut Antrag Polyamid und Elastomergarnen (beides synthetische Filamente), ----- aus melierten Schussgarnen aus gestrichener Wolle und Polyaclyl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), ---- folgende Antragangaben können als zutreffend angesehen werden: ----- 40 GHT Wolle, ----- 40 GHT Polyacryl-Spinnfasern, ----- 20 GHT Polyamid- und Elastomerfilamente, ---- musterbildend mit Kunststoff bedruckt (somit keine Meterware der Position 5903), --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Kettengewirke aus laut Antrag Polyamid und Elastomergarnen (beides synthetische Chemiefasern), - wird laut Antrag zur Herstellung von Schuhen eingesetzt, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter der Ware. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, hauptsächlich mit gestrichener Wolle gemischt, bedruckt"
WOVEN FABRIC OF PREDOMINANTLY SYNTHETIC MAN MADE STAPLE FIBRES 27% ACRYLIC AND 11% POLYESTER, MIXED WITH 27% CARDED WOOL, 26% COTTON AND 9% LINEN. MANUFACTURED ON A JACQUARD LOOM, NOT A HAND LOOM. OF YARNS OF DIFFERENT COLOURS.
TESSUTO ACCOPPIATO COSTITUITO DA FIBRE SINTETICHE, LANA E COTONE (PER DICHIARAZIONE DELLE DITTA 15% POLIESTERE, 52% COTONE, 24% ACRILICO, 9% LANA) DA UN LATO DI COLORE VERDE SCURO CON PUNTINI ARANCIO E DALL'ALTRO DI COLORE NERO. I DUE TESSUTI SONO TENUTI INSIEME DA UNA COLLA INCOLORE TRASPARENTE. IL TESSUTO VERDE SCURO CON PUNTINI ARANCIO SI PRESENTA VELLUTATO AL TATTO. TRATTANDOSI DI UN PRODOTTO MISTO, LA CLASSIFICAZIONE E' DETERMINATA SECONDO LA MATERIA O L'OGGETTO CHE CONFERISCE ALLO STESSO IL CARATTERE ESSENZIALE (TESSUTO VERDE SCURO).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Es ist jedoch zu beachten, dass zu dieser Position solche Mischgewebe gehören, die weder in einer der vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in einer der Positionen des zweiten Teils des Abschnitts XI (insbesondere Kapitel 58 und 59) genannt sind. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Tarifnr. 3005.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 961/2000 der Kommission vom 5. Mai 20001) (RV L 961/00), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Schwarz gefärbtes Gewebe (65 % Polyester und 35 % Viskose) mit einem Quadratmetergewicht von 320 bis 340 Gramm und einer Breite von ca. 150 cm, aus Spinnfasern. Das Gewebe trägt auf einer Seite in ca. 0,5 cm Abstand von der Webkante in Gelb die ca. 0,4 cm hohe bedruckte Aufschrift „.....SHED IN THE UNITED KINGDOM A MEMBER OF THE EEC.“ (Siehe Photographie Nr. 597 A)2) (Siehe Photographie Nr. …
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5515.22.19.00?
Die Zolltarifnummer 5515.22.19.00 umfasst Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5515.22.19.00?
Der Drittlandszollsatz für 5515.22.19.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5515.22.19.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551522. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5515.22.19.00?
5515.22.19.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5515.22.19.00 im Zolltarif eingeordnet?
5515.22.19.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5515 Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern > 551522 aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt > 55152219 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5515.22.19.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5515.22.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4961/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5515.22.19.00?
TARIC-Code 5515.22.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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