Zolltarifnummer 5516.11.00.00: Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, roh oder gebleicht
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5516.11.00.00 steht für Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, roh oder gebleicht. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5516.11.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5516.11.00.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5516.11.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Tencel), somit keine Ware der Position 5408, -- in Musterbindung, -- gebleicht. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gebleicht"
TISSU CONSTITUE DE FIBRES ARTIFICIELLES, DE COULEUR BLANCHE, EN FIBRES DISCONTINUES DE VISCOSE.
TISSU DE FIBRES ARTIFICIELLES DISCONTINUES, EN 100% VISCOSE, IL N'Y A PAS DE FIBRES DE BAMBOU NI DE COTON, D'UN POIDS DE 141 GR/M2, A ARMURE SERGE DE 4, ECRU, L'ECHANTILLON NE PRESENTE QU'UNE LISIERE ET MESURE DE 120 A 122 CM SUR 53 A 55 CM.
Tissus de fibres artificielles discontinues, contenant au moins 85 % en poids de fibres artificielles discontinues, écrus ou blanchis et d'un poids de 125 g/m2. Composition : - viscose : 85 % - polyamide : 15 %
TISSU ECRU 100% FIBRANNE (RAYONNE) DE FIBRES ARTIFICIELLES DISCONTINUES D’UN POIDS DE 113 GR/M2 ET D’UNE LARGEUR DE 138 CM.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe der Art, die aus Garnen aus künstlichen Spinnfasern hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden entsprechend ihrer Eigenart verwendet zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Gegenständen zur Innenausstattung usw. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5516.11.00.00?
Die Zolltarifnummer 5516.11.00.00 umfasst Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, roh oder gebleicht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5516.11.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 5516.11.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5516.11.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551611. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5516.11.00.00?
5516.11.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5516.11.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
5516.11.00.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern > 551611 roh oder gebleicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5516.11.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5516.11.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2003/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5516.11.00.00?
TARIC-Code 5516.11.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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