Zolltarifnummer 5516.23.90.00: Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5516.23.90.00 steht für Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5516.23.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5516.23.90.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
- 5516Gewebe aus künstlichen Spinnfasern
- 5516.23mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, buntgewebt
- 5516.23.90andere
- 5516.23.90.00Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5516.23.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit dünnen Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit dickeren Kettgarnen (Effektzwirnen), bestehend aus einem dünnen Garn aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und einem dickeren Garn aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Polyester und Viskose), --- mit dünnen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit dickeren rosafarbenen Schussgarnen (Effektzwirnen), bestehend aus zwei dünnen schwarzen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und zwei dickeren Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- mit dickeren grauen Schussgarnen aus Effektzwirn, bestehend aus drei dünnen weißen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und zwei dünnen weißen Garne aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose) und einem dickeren Garn aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- mit einem Gesamtanteil an: ---- synthetischen Filamenten von ca. 44,7 GHT, ---- synthetischen Spinnfasern von ca. 27,4 GHT, ---- künstlichen Spinnfasern von ca. 27,9 GHT, -- in Musterbindung, -- buntgewebt. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hautpsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in den Unterpositionen 5516 2310 genannte"
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 147 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- mit Schussgarnen aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose), somit keine Ware der Position 5408; die Antragsangaben von 61 GHT Viskose und 39 GHT Polyester können als zutreffend angesehen werden, -- buntgewebt, -- in Köperbindung, - kein Matratzendrell. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"
Jacquardgewebe, Art. Dumas; 600067 0001 bis 600067 0015, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 138 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyamid), --- mit Schussgarnen aus Leinen und Chenillegarnen mit einem Grund aus Baumwolle und einem Flor aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- mit einem Anteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von 39 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyamid) von 29 GHT, --- Baumwolle von 17 GHT und --- Leinen von 15 GHT, - kein Matratzendrell, - aufgrund der fehlenden samtartigen Oberfläche kein Chenillegewebe, somit keine Ware der Position 5801. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hautpsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Atlasbindung, ----- mit schwarzen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), ----- mit melierten Garnen aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Viskose), ---- die Antragsangaben von 75 GHT Viskose und 25 GHT Polyester können als zutreffend angesehen werden, ---- kein Matratzendrell, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Material für Schuhe ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"
TISSU EN FILS DE DIVERSES COULEURS, A ARMURE TOILE, D UN POIDS AU M² DE 35 G, EN FIBRES DISCONTINUES DE VISCOSE MAJORITAIRE 62,7 % ET MONOFILAMENTS DE POLYESTER 37,3 %.
TISSU BROCHE, A ARMURE TOILE, EN FIBRES DE VISCOSE (50,5%) ET EN MONOFILAMENTS DE POLYESTER (49,5%).
Jacquardgewebe, Art. Nr. 264301 bis 05 Talia, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Breite von 144 cm, -- mit einem Grundgewebe aus grauen Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (laut Antrag: Viskose) und dünnen, beigen Kettgarnen aus Seide sowie mit zusätzliche dicken Schussgarnen (Lanciergarne) aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag: Viskose), mit einem Gesamtanteil an: --- künstliche Spinnfasern von ca. 45 GHT, --- künstliche Filamenten aus ca. 35 GHT, --- Seide laut Antrag von ca. 20 GHT, -- buntgewebt, -- kein Matratzendrell. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich mit künstlichen Filamenten gemischt, buntgewebt, kein Matratzendrell"
WOVEN JAQUARD FABRIC OF 52 PERCENT STAPLE FIBRE AND 48 PERCENT FILAMENT FIBRE. OF 52 PERCENT VISCOSE, 30 PERCENT POLYAMIDE AND 18 PERCENT POLYESTER. CONSTRUCTED OF YARNS OF DIFFERENT COLOURS. WIDTH OF FABRIC 320 CMS.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe der Art, die aus Garnen aus künstlichen Spinnfasern hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden entsprechend ihrer Eigenart verwendet zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Gegenständen zur Innenausstattung usw. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5516.23.90.00?
Die Zolltarifnummer 5516.23.90.00 umfasst Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5516.23.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 5516.23.90.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5516.23.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551623. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5516.23.90.00?
5516.23.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5516.23.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
5516.23.90.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern > 551623 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, buntgewebt > 55162390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5516.23.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5516.23.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30302/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5516.23.90.00?
TARIC-Code 5516.23.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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