Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5601.21.10: Watte; andere Waren aus Watte, hydrophil

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5601.21.10 steht für Watte; andere Waren aus Watte, hydrophil. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5601.21.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5601.21.10
Drittlandszoll
3,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5601Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen
  3. 5601.21Watte; andere Waren aus Watte, aus Baumwolle
  4. 5601.21.10Watte; andere Waren aus Watte, hydrophil

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5601.21.10

HS-Code5601.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5601.21.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34102/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-20

Ware aus Watte, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Pappbox verpackt, - mit einer Länge von ca. 8 cm, - jeweils bestehend aus einem Wattetupfballen aus gebleichter, hydrophiler Baumwolle, der an beiden Enden eines Stäbchens aus augenscheinlich Holz befestigt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - der Wattetupfballen bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware. "Ware aus Watte aus Spinnstoffen, aus hydrophiler Baumwolle"

DEBTI32140/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Ware aus Watte, Foto siehe Anlage, - 100 Stück in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - mit einer Länge von laut Antrag 15 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- jeweils bestehend aus einem Wattetupfballen aus gebleichter, hydrophiler Baumwolle, der an einem Ende eines Stäbchens aus augenscheinlich Holz befestigt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - der Wattetupfballen bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware. "Ware aus Watte aus Spinnstoffen, aus hydrophiler Baumwolle"

DEBTI21615/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-24

Ware aus Watte, Foto siehe Anlage, - annähernd nierenförmig zugeschnitten (u. a. somit konfektioniert), - mit einer Länge von ca. 6 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus hydrophiler Baumwolle; somit keine Ware der Unterposition (KN) 5601 2190, -- gebleicht. "Ware aus Watte aus Spinnstoffen, aus hydrophiler Baumwolle"

CZBTI50/124167/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-08-26

Dle poskytnutých údajů se jedná o hydrofilní (absorpční) výrobky z bavlněné vaty - odličovací tampony. Výrobky ve tvaru kruhu, s reliéfními vzory na povrchu, jsou zhotoveny bez pojiva stlačením tří vrstev mykaného bavlněného rouna. Používají se k odličování a čištění pleti. Baleno v papírovém sáčku.

CZBTI47/124170/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-08-13

Dle deklarovaných údajů se jedná o vatové tyčinky k hygienickým účelům (čištění uší apod.). Materiál: smotek z bavlny (udává podstatný charakter výrobku); tyčinka z papíru. Baleno: v papírovém sáčku.

DEBTI22686/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-15

Hygiene Set, sog. Menities Box, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Wattestäbchen, vier Wattepads, einer Nagelfeile und einer Duschhaube, jeweils in einem Polybeutel verpackt, - gemeinsam in einer unterteilten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Untersuchungsergebnis: -- Wattestäbchen: --- jeweils bestehend aus zwei Wattetupfballen aus gebleichter, hydrophiler Baumwolle, die an den beiden Enden eines Stäbchens aus laut Antrag Papier befestigt sind (somit konfektioniert), --- im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Wattetupfballen den Charakter der Wattestäbchen, -- Wattepads: --- in runder Form zugeschnitten (somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von ca. 6,2 cm, --- jeweils aus gebleichter hydrophiler Baumwolle, - Nagelfeile: -- mit den max. Abmessungen (L x B) von ca. 7 cm x 1,5 cm, -- mit Polierflächen aus laut Antrag Kunststoff, - Duschhaube: -- annähernd der Kopfform entsprechend hergestellt, flachliegend mit einem Durchmesser von ca. 21 cm, -- aus einer milchigen Folie aus augenscheinlich Kunststoff, -- am Rand mit einem elastischen Gummizug verengt, vorn und hinten gerafft, - keine Ware der Position 9605, da die Waren nicht in einem entsprechenden Behältnis verpackt sind, - im Hinblick auf den Verwendungszweck sind die Wattepads, die Wattestäbchen, die Nagelfeile und die Duschhaube gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang (Menge) bestimmen die Wattepads und die Wattestäbchen den Charakter der Warenzusammenstellung. "Ware aus Watte (Wattestäbchen/Wattepads) aus Spinnstoffen, aus hydrophiler Baumwolle"

DEBTI22785/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Wattestäbchen, Foto siehe Anlage, - 3 Stück in einer Papierhülle verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- jeweils bestehend aus zwei Wattetupfballen aus gebleichter, hydrophiler Baumwolle, die an den beiden Enden eines Stäbchens aus laut Antrag Bambus befestigt sind (somit konfektioniert), - in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Wattetupfballen den Charakter der Ware. "Ware aus Watte (Wattestäbchen) aus Spinnstoffen, aus hydrophiler Baumwolle"

DEBTI22798/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-30

Wattepads, Foto siehe Anlage, - vier Stück in einem Papierbeutel verpackt, - rund zugeschnitten (u. a. somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von ca. 5,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus gebleichter hydrophiler Baumwolle. "Ware aus Watte (Wattepads) aus Spinnstoffen, aus hydrophiler Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5601

Zu Unterpositionen 5601 21 10 bis 5601 29 00: Hierher gehören auch Stäbchen aus Holzdraht, Kunststoff oder gerolltem Papier, die an einem oder beiden Enden mit bisweilen sterilisierten Wattetupfballen versehen sind und z. B. zum Reinigen von Ohren, Nase oder Nägeln, zum Auftragen von Antiseptika und Hautlotionen oder zur Schönheitspflege dienen. Zu Unterposition 5601 21 10: Die Erläuterungen zum Begriff „hydrophil“ bei Unterposition 5201 0010 gelten sinngemäß.

Pos. 5601

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 384/2013 DER KOMMISION vom 22. April 2013 (ABl. EU Nr. L 117/7) (RV L 384/13) Eine Ware in Form eines Zylinders mit einem Durchmesser von etwa 7 mm und einer Länge von etwa 130 mm, bestehend aus einer äußeren Lage aus Papier, die die folgenden Bestandteile umschließt: - drei Filter aus Celluloseacetatfasern mit Aktivkohle [C], - vier Filter aus Celluloseacetatfasern, die ebenfalls getränkte Fasern enthalten (getränkt mit einer Klebesubstanz, die nicht in die inneren Faserlagen eindringt) [I], - zwei Filter aus Celluloseacetatfasern [A], - vier Bestandteile geschmacksintensiver Orienttabak von der in Zigaretten verwendeten Art [T]. Die Celluloseacetatfasern in den verschiedenen Filtern [C, I, A] sind parallel zueinander ausgerichtet. …

Pos. 5601

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5601.21.10?

Die Zolltarifnummer 5601.21.10 umfasst Watte; andere Waren aus Watte, hydrophil. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5601.21.10?

Der Drittlandszollsatz für 5601.21.10 beträgt 3,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5601.21.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5601.21.10?

5601.21.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5601.21.10 im Zolltarif eingeordnet?

5601.21.10 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen > 560121 Watte; andere Waren aus Watte, aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5601.21.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5601.21.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI34102/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5601.21.10?

KN-Code 5601.21.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.