Zolltarifnummer 5602.10.11.00: Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus Jute oder anderen textilen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5602.10.11.00 steht für Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5602.10.11.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5602.10.11.00
- Drittlandszoll
- 6,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5602Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
- 5602.10Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse
- 5602.10.11aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
- 5602.10.11.00Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5602.10.11.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, -- als Meterware, mit einer Breite von 15 cm oder 25 cm und einer Länge von 300 cm, -- aus Bastfasern (Jute), -- weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, -- zum Stamm- bzw. Topfschutz bestimmt. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Jute"
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, -- aus Bastfasern (Jute), -- weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, -- zum Schutz von Pflanzen vor Kälte bestimmt. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Jute"
Nadelfilz, sog. Jute Felt, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in verschiedenen Abmessungen, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus Nadelfilz aus lt. Antrag Jute; die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, -- weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, - dient dem Schutz von Pflanzen vor Witterungseinflüssen im Winter. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, aus Jute"
Nadelfilz, sog. Jute-Nadelfilzmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert); laut Antrag in den Abmessungen: 150 cm x 50 cm, - laut Antrag aus Nadelfilz aus Jute, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, - weist keine charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen auf (somit kein Fußbodenbelag des Kapitels 57), - dient lt. Antrag dem Schutz von Topfpflanzen vor Kälte, Wind und Schnee. "Filz (Nadelfilz), weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, aus Jute"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5602 10 11 und 5602 10 19: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5602 des HS, vierter Absatz.
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5602.10.11.00?
Die Zolltarifnummer 5602.10.11.00 umfasst Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5602.10.11.00?
Der Drittlandszollsatz für 5602.10.11.00 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5602.10.11.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5602.10.11.00?
5602.10.11.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5602.10.11.00 im Zolltarif eingeordnet?
5602.10.11.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen > 560210 Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse > 56021011 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5602.10.11.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5602.10.11.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16242/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5602.10.11.00?
TARIC-Code 5602.10.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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