Zolltarifnummer 5603.14.80: Vliesstoffe, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5603.14.80 steht für Vliesstoffe, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5603.14.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5603.14.80
- Drittlandszoll
- 4,3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5603Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
- 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
- 5603.14.80Vliesstoffe, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5603.14.80
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Membrane drainante adhésive, présentée en rouleau de 24,4 mètres sur 1450 millimètres. Elle se présente sous la forme d’un article en non-tissé stratifié, constitué par la superposition de différentes couches en matières textiles et matières plastiques, d’un grammage de 169 g/m². Elle est destinée au revêtement pour le secteur du bâtiment.
Filter für E-Zigaretten, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten, - - mit einer Lage (Außenhülle) aus einer Folie aus Kunststoff, - - weder bestrichen noch überzogen, - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - laut Antrag mit einem eingearbeiteten, 0,028 ml Liquid enthaltenen "Ball", der nach dem Zerdrücken das darin enthaltende Aromaliquid freisetzt, - u. a. aufgrund der Abmessungen keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420, - keine Einreihung in die Position 8543, da es sich um Verbrauchsmaterial handelt. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, andere als in der Unterposition (KN) 5603 1420 genannte"
Filterstäbe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf Länge zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus einem endlosen Kabel aus künstlichen Filamenten (laut Antrag Celluloseacetat), -- mit einer Lage (Außenhülle) aus Papier versehen, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, -- mit eingearbeiteten aromatisierten Kügelchen, - u. a. aufgrund der Abmessungen keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, andere als in der Unterposition (KN) 5603 1420 genannte"
Vliesstoff, sog. Kaschierverbundmaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1510 mm, - dreilagig gearbeitet, mit: -- laut Antrag einer Oberlage aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), u. a. damit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420, --- weder bestrichen noch überzogen, -- einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (laut Antrag Polyurethan), -- mit einer Unterlage aus einem Gewirke aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich mehr als 150 g, - stellt sich als laminierter Vliesstoff dar, somit keine Ware der Position 3921, - der die Oberlage bildende Vliesstoff verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung im Bereich Automobil-Interieur ihren wesentlichen Charakter. "Vliesstoff, laminiert, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen"
Vliesstoff, sog. Kaschierverbundmaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1510 mm, - dreilagig gearbeitet, mit: -- laut Antrag einer Oberlage aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), u. a. damit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420, --- weder bestrichen noch überzogen, -- einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (laut Antrag Polyurethan), -- mit einer Unterlage aus einem Gewirke aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich mehr als 150 g, - stellt sich als laminierter Vliesstoff dar, somit keine Ware der Position 3921, - der die Oberlage bildende Vliesstoff verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung im Bereich Automobil-Interieur ihren wesentlichen Charakter. "Vliesstoff, laminiert, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen"
Produkt w postaci włókniny przeznaczony jako mata drenażowa do stosowania pod pokrycia dachowe z blachy płaskiej w celu odprowadzania wody. Produkt wykonany z włókien polipropylenowych (monofilamentów), których wymiar przekroju poprzecznego nie przekracza 1 mm. Włókna połączone są ze sobą poprzez sklejanie się pod wpływem ciepła uplastycznionego polipropylenu, następnie chłodzone w celu utrwalenia oraz nadania struktury produktowi. Gramatura 250 g/m2 (+/- 30 g). Produkt pakowany w rolki o szerokości 1,5 m i długości 25 m.
Meubelstof met –volgens opgave- de volgende kenmerken: - voor de stoffering van meubels; - gebonden textielvlies in 2 lagen; - de boven- en onderzijde zijn vervaardigd van polyamide; - door middel van smeltpunten is een leermotief zichtbaar aan de bovenzijde; - een gewicht van meer dan 150 gram per vierkante meter; - wordt aangeboden op rollen.
Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus thermisch verfestigten synthetischen Monofilen, überwiegend mit einem Durchmesser von unter 1 mm, - laut Antrag keine aromatischen Polyamide, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - weder bestrichen noch überzogen, - u. a. aufgrund der Abmessungen keine Ware der Unterposition (KN) 5603 1420. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 1420 00 bis 5603 1480 60 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören Erzeugnisse, bei denen ein loses Vlies (aus Spinnstofffasern) mittels eines Spunlace-/ Wasserstrahl-Verfestigungsverfahrens mit Zellulosefasern verbunden wird (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 5603, Abschnitt II ‚Verfestigung‘ und Abschnitt III ‚Ausrüstung‘). Auf der einen Seite bleibt das Vlies vorherrschend/sichtbar, auf der anderen Seite die Zellulosefasern. In Anbetracht des Herstellungsverfahrens und der Eigenschaften, die das Erzeugnis durch die Spinnstofffasern erhält (Stärke, Reißfestigkeit, Langlebigkeit, Weichheit auf der Haut, flüssigkeitsabweisende Eigenschaften) ändert das Vorhandensein der Zellulosefasern nicht den Charakter des Erzeugnisses. …
Zu Unterposition 5603 14: 1. Tischdecke bestehend aus nichtzellulärem Polyvinylchlorid (PVC) mit einem Gewicht von 252 g/m² kombiniert mit einer Rückseite aus Vliesstoff aus Polypropylen (PP) mit einem Gewicht von 28 g/m². Die Ware wird in Rollen oder in Form von rechteckigen Stücken angeboten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 3 zu Kapitel 56) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 510/96 der Kommission vom 22. März 1996 1) (RV 510/96): Acrylfaserstränge (Stäbe) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g und einer Länge von 50 cm oder weniger. Die sehr dünnen Fasern sind parallelisiert, mit Klebstoff agglomeriert und durch einen Ofen geführt, in dem sie zu Rundstäben versteift werden. Diese Stäbe sollen Maß zugeschnitten und maschinell bearbeitet werden, um eine Schreibfederspitze zu bilden. Unterposition 5603 94 90 3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5603, 5603 94 und 5603 94 90 3). Verordnung (EG) Nr. 1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 2) (RV L 1458/97): 1. Vliesstoffe (Abmessungen 180 bis 220 cm lang, 70 bis 160 cm breit, ca. …
Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten (RV E5603200). Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033A0); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033B0); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei de …
Unterteilungen dieser Nummer
- 5603.14.80.10Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
- 5603.14.80.70genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen
- 5603.14.80.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5603.14.80?
Die Zolltarifnummer 5603.14.80 umfasst Vliesstoffe, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5603.14.80?
Der Drittlandszollsatz für 5603.14.80 beträgt 4,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5603.14.80?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560314. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5603.14.80?
5603.14.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5603.14.80 im Zolltarif eingeordnet?
5603.14.80 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen > 560314 aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5603.14.80?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5603.14.80 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07610. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5603.14.80?
KN-Code 5603.14.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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