Zolltarifnummer 5604.10.00.00.0: Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5604.10.00.00.0 steht für Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5604.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5604.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5604Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
- 5604.10Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen
- 5604.10.00.00.0Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5604.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Überzogene Kautschukschüre, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Blisterverpackung aufgemacht, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag ca. 5 m, - bestehend aus Schnüren aus Kautschuk (der Position 4007), die mit Garnen aus Spinnstoffen umflochten (= überzogen) sind, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9506. "Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Überzogener Kautschukfaden, Foto siehe Anlage, - auf einer Kunststoffspule aufgebracht und in einem bedruckten Pappaufhänger angebracht, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 20 m, - bestehend aus einem Faden aus laut Antrag Kautschuk mit einem Durchmesser von ca. 0,7 mm (Kautschukfaden der Position 4007), der mit Garnen aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) kreuzweise umwickelt (= überzogen) ist. "Fäden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Überzogener Kautschukfaden, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Folie aus Kunststoff eingeschweißt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 5 m bzw. 6 m, - bestehend aus Fäden aus Kautschuk (der Position 4007), die mit Garnen aus Spinnstoffen umflochten (= überzogen) sind. "Fäden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Überzogener Kautschukfaden, sog. Gummilitze Rund-Elastic, Art.Nr. 729103, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, -- als Meterware, in den Farben weiß bzw. schwarz, -- bestehend aus Fäden aus Kautschuk, die mit Garnen aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester) umflochten (= überzogen) sind, - mit Fäden aus Kautschuk der Position 4007. "Fäden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Überzogener Kautschukfaden, sog. Gummikordel, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 3 m, - bestehend aus Fäden aus Kautschuk (der Position 4007), die mit Garnen aus Spinnstoffen umflochten (= überzogen) sind. "Fäden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Überzogener Kautschukfaden, sog. Elastischer Nähfaden, Foto siehe Anlage, - zehn Stück jeweils auf einer Kunststoffspule aufgebracht, eingeschweißt und gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 10 m, - bestehend aus einem Faden aus Kautschuk mit einem Durchmesser von ca. 0,4 mm (Kautschukfaden der Position 4007), der mit Garnen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) kreuzweise umwickelt (= überzogen) ist. "Fäden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Überzogener Kautschukfaden, sog. Schmuckband elastisch, Art.Nr. 752040 (bunt), Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Spule aus augenscheinlich Kunststoff, mit einer Länge von laut Antrag 10 m, - bestehend aus drei Fäden aus Kautschuk mit einem Durchmesser von ca. 0,6 mm (Kautschukfaden der Position 4007), der mit Garnen aus sythetischen Spinnstoffen kreuzweise umwickelt (= überzogen) ist. "Fäden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Überzogener Kautschukfaden, sog. Gummilitze, Art. 729103, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, - als Meterware, in den Farben weiß bzw. schwarz, - bestehend aus Fäden aus laut Antrag Kautschuk (Kautschukfäden der Position 4007), die mit Garnen aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) umflochten (= überzogen) sind. "Fäden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5604.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 5604.10.00.00.0 umfasst Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5604.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5604.10.00.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5604.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5604.10.00.00.0?
5604.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5604.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5604.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560410 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5604.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5604.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30057/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5604.10.00.00.0?
Warennummer 5604.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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