Zolltarifnummer 5607.49.11.00: Bindfäden, geflochten
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5607.49.11.00 steht für Bindfäden, geflochten. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5607.49.11.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5607.49.11.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
- 5607.49aus Polyethylen oder Polypropylen, andere
- 5607.49.11geflochten
- 5607.49.11.00Bindfäden, geflochten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5607.49.11.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Seil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf einer Rolle aus Kunststoff aufgewickelt, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 8 mm und Längen von 100 m bzw. 200 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge aus synthetischen Chemie- fasern (laut Antrag Polypropylen), -- mit einer geflochtenen Seele aus Spinnstoffen, -- mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - laut Antrag an beiden Enden heiß geschnitten, damit lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert, - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Kunststoffkarte aufgebracht und mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, -- als Meterware, mit einer Länge von 25 m und einem Durchmesser von 4 mm, -- aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polypropylen), -- mit einer Seele aus Spinnstoffen, -- mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, -- an beiden Enden heiß geschnitten, - lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert, - stellt sich nicht als Binde- oder Pressengarn dar. "Bindfaden, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Seil, Foto siehe Anlage, - als Meterware im Abschnitt vorliegend, laut Antrag mit einer Länge von 10 m und einem Durchmesser von 15 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5607 4919, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - mit einer Seele aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, anderes als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Seil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 15 m und einem Durchmesser von 5 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5607 4919, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - mit einer Seele aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, anderes als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Seil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 10 m und einem Durchmesser von 15 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5607 4919, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - mit einer Seele aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, anderes als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Seil, Foto siehe Anlage, - als Meterware im Abschnitt vorliegend, laut Antrag mit einer Länge von 22 m und einem Durchmesser von 5 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5607 4919, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - mit einer Seele aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, anderes als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Seil, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt und in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von ca. 10 m, 15 m bzw. 22 m und einem Durchmesser von ca. 15 mm bzw. 4,8 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5607 4919, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - mit einer Seele aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von mehr als 50.000 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Seil, geflochten, aus Polypropylen, anderes als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Seil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einem Durchmesser von ca. 7 mm, -- aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polypropylen), -- mit einer Seele aus Spinnstoffen, -- mit einem Titer von 119.700 dtex (11,97 g/m), - u. a. aufgrund der Seele kein Binde- oder Pressengarn. "Seil, geflochten, aus Polypropylen, anderes als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.49.11.00?
Die Zolltarifnummer 5607.49.11.00 umfasst Bindfäden, geflochten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.49.11.00?
Der Drittlandszollsatz für 5607.49.11.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5607.49.11.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560749. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.49.11.00?
5607.49.11.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5607.49.11.00 im Zolltarif eingeordnet?
5607.49.11.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560749 aus Polyethylen oder Polypropylen, andere > 56074911 geflochten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.49.11.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.49.11.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13630/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.49.11.00?
TARIC-Code 5607.49.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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