Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5607.50: Bindfäden, aus anderen synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5607.50 steht für Bindfäden, aus anderen synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5607.50 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5607.50
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
  3. 5607.50Bindfäden, aus anderen synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5607.50

HS-Code5607.506 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE10871/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-08-09

Seil, Type Cobra, 10,3 mm, Best.-Nr. 71081, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag in den Längen: 40 m, 50 m, 60 m in sog. Seilpuppen oder 200 m auf Spulen, - wird durch einen ca. 50 cm langen Musterabschnitt veranschaulicht, - mit einem Durchmesser von 10,3 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag Polyamid), - mit einem Kern aus Zwirnen, - an den Enden heiß geschnitten (in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert), somit nicht konfektioniert, - die Enden sind mit einem Klebeband umwickelt, auf der der Herstellername und eine EN-Nummer aufgedruckt sind (stellt eine Verpackung - Aufmachung - im Sinne der AV 5 b dar), - keine Ware aus Seilen der Position 5609, da Seile dieser Position an einem oder an beiden Enden u.a. mit Schlaufen oder mit Einfassungen aus Metall, Haken oder Ringen versehen sind, - kann beim Klettersport, von der Bergwacht oder auch von Industriekletterern genutzt werden. "Seil, geflochten, aus anderen synthetischen Chemiefasern (Polyamid)"

DE10076/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-30

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem getränkten, gezwirnten Garn aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- mit einem Titer von 11140 dtex, - als Meterware. "Bindfaden, aus Polyester"

DE8209/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-28

Bindfaden, Foto siehe Anlage - aus einem mit laut Antrag Harz überzogenen, gezwirnten Garn aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus Polyester), - mit einem Titer von 19800 dtex, - als Meterware. "Bindfaden,aus anderen synthetischen Chemiefasern (Polyester)"

DEF/3554/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-23

Bindfaden, lt. Antrag: "Seil aus Nylonwerkstoff" - aus einem Rundgeflecht (enge Flechtweise, festes Gefüge), - aus (lt. Antrag) Nylon (synthetischen Chemiefasern)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5607

Zu Unterposition 5607 50: 1. Rundgeflechte mit enger Textur, auch mit einer Seele aus gezwirnten Garnen, von rundem und festem Querschnitt, mit einem Durchmesser von annähernd 1 mm, aus Garnen aus Polyesterfasern, leicht mit Paraffin getränkt, bestimmt zur Verwendung als Harnischschnüre für Schaftmaschinen.

Pos. 5607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.50?

Die Zolltarifnummer 5607.50 umfasst Bindfäden, aus anderen synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.50?

Der Drittlandszollsatz für 5607.50 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5607.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560750. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.50?

5607.50 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5607.50 im Zolltarif eingeordnet?

5607.50 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.50 erfasst, zum Beispiel DE10871/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.50?

HS-Unterposition 5607.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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