Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5702.91.00.00: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5702.91.00.00 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5702.91.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5702.91.00.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
  3. 5702.91aus Wolle oder feinen Tierhaaren
  4. 5702.91.00.00Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5702.91.00.00

HS-Code5702.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5702.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5702.91.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2025SOL597Erteilt von ESGültig bis 2028-06-03

Alfombra de materia textil tejida a mano con la técnica embroidery. Se confeccionan los “momos”, que posteriormente se unirán mediante cosido. Dispone de una tela cosida sobre la superficie de la capa superior formada por los “momos”. Medidas: Se importa en formatos de 170x240cm, 200x300cm, 48x30cm, 100x100 cm. Peso total aprox.: 2,2 Kg/m², altura total aprox.: 19 mm, Se utiliza para cubrir el suelo. Composición: 100% lana.

SEBTITV-2019-04876Erteilt von SEGültig bis 2022-08-06

Golvbeläggning av textilmaterial i form av en tvåfärgad matta. Mattan är vändbar. Mattan är enligt uppgift handvävd med inslag av ull och varp av bomull. Mattan är konfektionerad utan lugg och är färdig för användning.

LVBTI2018-16Erteilt von LVGültig bis 2021-08-14

Taisnstūra formas austs paklājs no vilnas (80 %) un kokvilnas (20 %). Izmēri 70 x 140 cm. Šaurākās malas ir nolocītas un nošūtas. Paklājā ir ieausti vilnas pavedienu kūlīši, no kuriem paklāja virspusē izveidoti bumbuļveidīgi pacēlumi.

DE68/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-08

Teppich, sog. handgewebter Wollteppich, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit den Abmessungen 184 cm x 250 cm, -- aus Geweben aus Wolle, -- ohne Flor, -- an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit geknüpften Fransen aus nachträglich angebrachten Fäden (somit konfektioniert), -- soll mit Nägeln an der Wand (in Art eines Wandteppichs) befestigt werden, - buntgewebt, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher Teppich, - kein Originalerzeugnis der Bildhauerkunst, weil eine Handelsware im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 97 vorliegt. "Teppich aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, ohne Flor, aus Wolle"

FR-E4-2010-002350Erteilt von FRGültig bis 2016-10-10

ARTICLE SIMILAIRE À UN REVÊTEMENT DE SOL, CONFECTIONNÉ EN LAINE, DE FORME RECTANGULAIRE (214 X 29 CM), ET BRODÉ À LA MAIN. CET ARTICLE DÉCORATIF PEUT ÊTRE UTILISÉ COMME CHEMIN DE TABLE OU COMME TAPISSERIE.

FR-E4-2010-002348Erteilt von FRGültig bis 2016-10-10

ARTICLE SIMILAIRE À UN REVÊTEMENT DE SOL, CONFECTIONNÉ EN LAINE, DE FORME RECTANGULAIRE (98 X 47 CM), ET BRODÉ À LA MAIN. CET ARTICLE DÉCORATIF PEUT ÊTRE UTILISÉ COMME TAPIS OU COMME TAPISSERIE.

NLRTD-2005-000611Erteilt von NLGültig bis 2011-03-07

Tapijt van wol en sisal (80/40), geweven, zonder pool en voorzien van een "backing" van rubber (latex). Het artikel wordt aangeboden op rol met een breedte van ongeveer 400 centimeter en een lengte van maximaal ongeveer 30 meter.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5702

Zu Unterpositionen 5702 50 bis 5702 99: 1. Gewebte Teppiche mit Kette aus Spinnstoffgarnen und Schuss aus Kunststoffstreifen, letztere hergestellt aus Streifen mit einer Breite von jeweils 17 mm, die, gefaltet und leicht gedreht, dann beim Anschlag der Schüsse derart zusammengedrückt worden sind, dass sie im Gewebe eine augenscheinliche Breite von 2 mm bis 5 mm aufweisen.

Pos. 5702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 692/2010 der Kommission vom 30. Juli 2010 (ABL EU Nr. L 201, Seite 23) (RV L 201/10): 1. Ware, halbkreisförmig, etwa 75 cm lang und 45 cm breit, bestehend aus einem dicken Gewebe aus Spinnstoff (versponnene Kokosfaser), das den Großteil der Oberfläche bildet, sowie einer Rückseite aus Kautschuk. Die Ware ist mit einer Zierleiste aus Kautschuk eingefasst (Türvorleger) (siehe Abbildung 652) Unterposition 5702 20 00 Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 40, der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, der Anmerkung 1 zu Kapitel 57 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5702 und 5702 20 00. …

Pos. 5702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Badematten/Duschvorlagen aus Schlingengeweben, nach Art der Frottiergewebe, mit einer Länge von ca. 80 cm, einer Breite von ca. 50 cm, einer Dicke von etwa 4 bis 6 mm, die an allen Seiten gesäumt und somit konfektioniert sind, als „andere gewebte Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen“ in Position 5702 des gemeinsamen Zolltarifs einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. …

Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5702.91.00.00?

Die Zolltarifnummer 5702.91.00.00 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5702.91.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5702.91.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5702.91.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5702.91.00.00?

5702.91.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5702.91.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5702.91.00.00 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche > 570291 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5702.91.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5702.91.00.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL597. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5702.91.00.00?

TARIC-Code 5702.91.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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