Zolltarifnummer 5702.92.10: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Polypropylen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5702.92.10 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Polypropylen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5702.92.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5702.92.10
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
- 5702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
- 5702.92andere, ohne Flor, konfektioniert, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
- 5702.92.10Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Polypropylen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5702.92.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Revêtement de sol, de type tapis de jardin, de forme rectangulaire, tissé avec des tubes de polypropylène recyclé de forme similaire à des lames (paille artificielle) d'une largeur apparente de 3 mm et des fils textiles blancs en polypropylène. Le tapis est ourlé de tissu sur les 2 largeurs et les longueurs sont pourvues de lisières. L'article se décline en plusieurs modèles.
Teppich, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus einem Gewebe, somit keine Ware der Position 5701, - aus augenscheinlich überwiegend Garnen aus synthetischen Chemiefasern und aus fibrillierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (beides synthetische Spinnstoffe), - ohne Flor, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher Teppich, - weder getuftet noch beflockt, - an den Rändern gesäumt (somit konfektioniert), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich. "Teppich aus synthetischen Spinntoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, anderer als in der Unterposition 5702 10 genannte, ohne Flor, aus Polypropylen"
Een geweven mat met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - een weefsel van polypropyleen buizen en polypropyleen garens; - geconfectioneerd en rechthoekig; - voor diverse toepassingen zoals een loper, picknick- en strandmat, tapijt, kampeer- en gebedsmat. De mat wordt opgerold aangeboden in een draagtas van jute met koord en stopper.
Matta Konfektionerad rektangulär matta med måtten 90 x 150 cm (B x L), enligt uppgift tillverkad av syntetiskt textilmaterial (polypropen). Mattan är maskinvävd av ca 2,5 mm breda plaströr och försedd med fåll och stadkant.
TAPIS DE SOL, EN MATIERE PLASTIQUE, 100% POLYPROPYLENE, DE DIMENSION 50 X 80 CM, OURLE SUR TOUT SON POURTOUR D'UN BIAIS EN MATIERE TEXTILE DE FIBRES SYNTHETIQUES.
TAPIS EN MATIÈRE TEXTILE DE FIBRES SYNTHÉTIQUES (POYPROPYLÈNE), TISSÉ, CONFECTIONNÉ, AVEC LES BORDURES FINIES PAR COLLAGE. POIDS: 1,80 KG / M2.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5702 50 bis 5702 99: 1. Gewebte Teppiche mit Kette aus Spinnstoffgarnen und Schuss aus Kunststoffstreifen, letztere hergestellt aus Streifen mit einer Breite von jeweils 17 mm, die, gefaltet und leicht gedreht, dann beim Anschlag der Schüsse derart zusammengedrückt worden sind, dass sie im Gewebe eine augenscheinliche Breite von 2 mm bis 5 mm aufweisen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 692/2010 der Kommission vom 30. Juli 2010 (ABL EU Nr. L 201, Seite 23) (RV L 201/10): 1. Ware, halbkreisförmig, etwa 75 cm lang und 45 cm breit, bestehend aus einem dicken Gewebe aus Spinnstoff (versponnene Kokosfaser), das den Großteil der Oberfläche bildet, sowie einer Rückseite aus Kautschuk. Die Ware ist mit einer Zierleiste aus Kautschuk eingefasst (Türvorleger) (siehe Abbildung 652) Unterposition 5702 20 00 Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 40, der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, der Anmerkung 1 zu Kapitel 57 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5702 und 5702 20 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Badematten/Duschvorlagen aus Schlingengeweben, nach Art der Frottiergewebe, mit einer Länge von ca. 80 cm, einer Breite von ca. 50 cm, einer Dicke von etwa 4 bis 6 mm, die an allen Seiten gesäumt und somit konfektioniert sind, als „andere gewebte Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen“ in Position 5702 des gemeinsamen Zolltarifs einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. …
1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5702.92.10?
Die Zolltarifnummer 5702.92.10 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Polypropylen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5702.92.10?
Der Drittlandszollsatz für 5702.92.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5702.92.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570292. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5702.92.10?
5702.92.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5702.92.10 im Zolltarif eingeordnet?
5702.92.10 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche > 570292 andere, ohne Flor, konfektioniert, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5702.92.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5702.92.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-03818. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5702.92.10?
KN-Code 5702.92.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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