Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5702.99.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5702.99.00.10.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
- 5702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
- 5702.99aus anderen Spinnstoffen
- 5702.99.00andere, ohne Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen
- 5702.99.00.10aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
- 5702.99.00.10.0Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Teppich, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig (wellenförmige Kanten), in den Abmessungen von ca. 120 cm x 82 cm, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Jute (pflanzlicher Spinnstoff), - an den Rändern mit einem Gewebestreifen eingefasst, - rückseitig dünn mit Kunststoff bestrichen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - ohne Flor; weder getuftet noch beflockt, - laut Antrag handgearbeitet. "Teppich, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, aus Jute, ohne Flor"
Teppich, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 123 cm x 83 cm, - aus einem bedruckten Gewebe aus laut Antrag Jute (pflanzlicher Spinnstoff), - an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert) - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - ohne Flor; weder getuftet noch beflockt, - laut Antrag handgearbeitet. "Teppich, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, aus Jute, ohne Flor"
Fußbodenbelag, sog. Matte handgewebt, Art. 4534247, - abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - rechteckig; in den Abmessungen 120 cm x 180 cm, - aus Geweben aus lt. Antrag Jute, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - ohne Flor; weder getuftet noch beflockt, - die Ware weist aufgrund seine Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, ohne Flor, aus Jute"
Fußbodenbelag, sog. Matte handgewebt, Art. 40154 bis 40160 (je nach Farbe), - abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - rechteckig; in den Abmessungen 60 cm x 90 cm, - aus Geweben aus lt. Antrag Jute, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - ohne Flor; weder getuftet noch beflockt, - die Ware weist aufgrund seine Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, ohne Flor, aus Jute"
Fußbodenbelag, sog. Matte handgewebt, Art. 40147 bis 40153 (je nach Farbe), Foto siehe Anlage, - abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - rechteckig; in den Abmessungen 45 cm x 75 cm, - aus Geweben aus lt. Antrag Jute, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - ohne Flor; weder getuftet noch beflockt, - die Ware weist aufgrund seine Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, ohne Flor, aus Jute"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5702 50 bis 5702 99: 1. Gewebte Teppiche mit Kette aus Spinnstoffgarnen und Schuss aus Kunststoffstreifen, letztere hergestellt aus Streifen mit einer Breite von jeweils 17 mm, die, gefaltet und leicht gedreht, dann beim Anschlag der Schüsse derart zusammengedrückt worden sind, dass sie im Gewebe eine augenscheinliche Breite von 2 mm bis 5 mm aufweisen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 692/2010 der Kommission vom 30. Juli 2010 (ABL EU Nr. L 201, Seite 23) (RV L 201/10): 1. Ware, halbkreisförmig, etwa 75 cm lang und 45 cm breit, bestehend aus einem dicken Gewebe aus Spinnstoff (versponnene Kokosfaser), das den Großteil der Oberfläche bildet, sowie einer Rückseite aus Kautschuk. Die Ware ist mit einer Zierleiste aus Kautschuk eingefasst (Türvorleger) (siehe Abbildung 652) Unterposition 5702 20 00 Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 40, der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, der Anmerkung 1 zu Kapitel 57 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5702 und 5702 20 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Badematten/Duschvorlagen aus Schlingengeweben, nach Art der Frottiergewebe, mit einer Länge von ca. 80 cm, einer Breite von ca. 50 cm, einer Dicke von etwa 4 bis 6 mm, die an allen Seiten gesäumt und somit konfektioniert sind, als „andere gewebte Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen“ in Position 5702 des gemeinsamen Zolltarifs einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. …
1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0?
Die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5702.99.00.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 5702.99.00.10.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5702.99.00.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0?
5702.99.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5702.99.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
5702.99.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche > 570299 aus anderen Spinnstoffen > 57029900 andere, ohne Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen > 5702990010 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5702.99.00.10.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5702.99.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47890/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0?
Warennummer 5702.99.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.