Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5703.39.99: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5703.39.99 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5703.39.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5703.39.99
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5703Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
  3. 5703.39aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen, andere
  4. 5703.39.99Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5703.39.99

HS-Code5703.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5703.39.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38959/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Fußbodenbelag, sog. 2-tlg. WC-Vorleger Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Fußbodenbelag (WC-Vorlage) und einer Ware zur Innenausstattung (WC-Deckelbezug), - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Fußbodenbelag (WC-Vorlage), - - rechteckig mit abgerundeten Ecken, im vorderen Bereich halbrund ausgeschnitten (zum Vor- legen vor ein WC bestimmt), mit den Abmessungen von laut Antrag 55 cm x 55 cm, - - getuftet (Nadelflor), - - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse und einem nachträg- lich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus gezwirnten Garnen aus synthetischen Spinn- stoffen (laut Antrag Polyester), - - an den Rändern mit Gewirkestreifen eingefasst (u. a. damit konfektioniert; keine Fliese), - - auf der Rückseite rutschhemmend mit laut Antrag Kautschuk/Kunststoff ausgerüstet, fixiert gleichzeitig den Flor, - - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - Ware zur Innenausstattung (WC-Deckelbezug), - - in Größe eines handelsüblichen ovalen Toilettendeckels gearbeitet, mit den Abmessungen von laut Antrag 49 cm x 51 cm, - - getuftet (Nadelflor), - - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse und einem nachträg- lich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus gezwirnten Garnen, - - an den Rändern mit Gewirkestreifen und mit einem elastischen Gewebeband eingefasst (damit konfektioniert), - - auf der Rückseite rutschhemmend mit laut Antrag Kautschuk/Kunststoff ausgerüstet, fixiert gleichzeitig den Flor, - - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - im Hinblick auf den Umfang verleiht der Fußbodenbelag der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Fußbodenbelag (WC-Vorlage), aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthe- tischen Spinnstoffen (Polyester), keine Fliese"

PLBTIWIT-2024-000974Erteilt von PLGültig bis 2027-08-27

Dywanik łazienkowy wykonany z materiału włókienniczego (poliester) metodą igłową. Warstwa dolna składa się z SEBS (kopolimery styren-etylen/butylen-styren), zapewniając efekt antypoślizgowy wyrobu. Warstwy dywanika połączone są za pomocą kleju. Mata w kształcie prostokąta o wymiarach 50 x 80 cm. Opakowanie: w formie zrolowanej, z papierową etykietą, pakowany po 6 sztuk w worek foliowy.

DEBTI38853/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-26

Fußbodenbelag, sog. Badteppich, Art. 727532, Foto siehe Anlage, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 80 cm, - aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - mit einer getufteten Oberlage (Nadelflor), aus einem Grund aus einem Gewebe und einem nachträglich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus Chenillegarnen (somit keine Ware der Position 5705), - mit einer Unterlage aus Schaumkunststoff, - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - an den Rändern mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst (damit konfektioniert; keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag (Badematte), aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), keine Fliese"

FRBTIFR-BTI-2023-05563Erteilt von FRGültig bis 2026-10-16

Tapis de sortie de bain ou de douche, confectionné, de forme rectangulaire, constitué par collage d'une superposition des matériaux suivants : - une étoffe touffetée, constituée de touffes de polyester insérées dans un dossier préexistant en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques ; - une étoffe de bonneterie 3D (en nid d'abeille sur la face intérieure). Dimensions : 80 x 50 cm.

DEBTI20202/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-12

Fußbodenbelag, sog. Schmutzfang-Hundematte Waterloo, Art. 67768, Foto siehe Anlage, - in einer mit einem Hund bedruckten Pappbanderole umwickelt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x H) von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - getuftet (Nadelflor), - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse mit einer aufgenadelten Faserschicht und einem nachträglich in den Grund eingezogenen Flor aus Chenillegarnen, - an den Rändern mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst (somit konfektioniert und u. a. keine Fliese), - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag (somit keine Einreihung in die Position 6307). "Fußbodenbelag (Schmutzfangmatte), aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), keine Fliese"

DEBTI19671/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-12

Fußbodenbelag, sog. Schmutzfangmatte für Haustiere, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, -- rechteckig, in unterschiedlichen Farben (hellgrau, braun und taupe) und in unterschiedlichen Abmessungen (91 cm x 66 cm bzw. 152 cm x 91 cm), -- getuftet (in den vorgefertigten Teppichgrund wurden Florgarne eingearbeitet), -- mit einem Grund aus einem einfarbigen Gewebe aus Spinnstoffen und einem nachträglich in das Grundgewebe eingezogenen Flor aus Chenillegarnen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern (80 % Polyester und 20 % Polyamid), -- auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, -- auf der Schauseite mit einem stilisierten Pfotenabdruck verziert, -- an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, - durch Einfassen konfektioniert; u. a. damit keine Fliese, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), keine Fliese"

FRBTIFR-BTI-2021-09324Erteilt von FRGültig bis 2025-06-01

Tapis de pied, de type paillasson anti-poussière, de forme rectangulaire. Le dessus, touffeté, est constitué de microfibres de matière synthétique (polyester), aiguilletées sur un dossier primaire en PVC. Le plancher est en matière plastique (PVC). L’article se décline sous différents aspects (touffeté ou touffeté aspect velours), différents coloris,et de différentes dimensions (40x60 cm / 60x90 cm / 45x75 cm / 60 x 90 cm).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5703

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020 Warenbeschreibung: Absorbierender Hundeteppich/ absorbierende Hundematte. Es handelt sich um eine getuftete Matte mit gesäumten Kanten und einer rutschhemmenden Schicht auf der Rückseite. Der sogenannte Hundeteppich hat eine absorbierende Funktion und dient der Aufnahme von Schmutz und Feuchtigkeit, wenn der Hund nach Hause kommt. Die Matte besteht aus einem Grundgewebe aus Polyester und einem Flor aus einem Gemisch mit den Hauptbestandteilen Polyester und Polyamid. Die Größe beträgt etwa 66 x 90 cm. …

Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5703.39.99?

Die Zolltarifnummer 5703.39.99 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5703.39.99?

Der Drittlandszollsatz für 5703.39.99 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5703.39.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570339. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5703.39.99?

5703.39.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5703.39.99 im Zolltarif eingeordnet?

5703.39.99 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert > 570339 aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5703.39.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5703.39.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI38959/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5703.39.99?

KN-Code 5703.39.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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