Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5704.10.00: Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m$2 oder weniger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5704.10.00 steht für Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m$2 oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5704.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5704.10.00
Drittlandszoll
6,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5704Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
  3. 5704.10Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m$2 oder weniger
  4. 5704.10.00Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m$2 oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5704.10.00

HS-Code5704.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5704.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

BEBTIDT.50.024.056Erteilt von BEGültig bis 2029-07-22

Il s’agit d’un tapis (ou dalle) en carré, composé d'une couche textile grise sur une face et une couche textile noire sur l’autre face. Sur un côté de la face grise, se trouve une pièce en plastique qui permet de délimiter le circuit pour petites voitures (qui ne font pas l’objet de la présente décision). L’assemblage de plusieurs dalles permet de former un circuit pour voiture radio commandé ou autres types de voitures jouets. Ce tapis permet la pratique d’une activité de loisir.

NLRTD-2010-000367Erteilt von NLGültig bis 2016-02-21

Vloerbedekking in de vorm van een tapijttegel met ondermeer de volgende kenmerken: - een bovenzijde van naaldvilt van synthetische textielstof –volgens opgave- van polypropyleen; - een onderzijde van –volgens opgave– kunststof; - afmetingen van 50x50 cm. (0,25 m). De tapijttegels worden met verschillende motieven aangeboden.

DEF/3383/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-16

Fußbodenbelag (lt. Antrag: "Nadelvlies-Bodenbelag") - (lt. Antrag) als Fliese, - (lt. Antrag) in quadratischer Form zugeschnitten, - (lt. Antrag) mit den Abmessungen von 50 x 50 cm, - mit einer Oberfläche von 0,25 Quadratmeter, - aus einem Nadelfilz (ohne Flor) aus synthetischen Chemiefasern, - nicht getuftet oder beflockt, - auf der Rückseite mit einer Imprägnierung aus Latex ausgerüstet, - kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit als Fußbodenbelag

FI298/301/05Erteilt von FIGültig bis 2012-01-04

Tuote on päällyste, matto. Matossa on kumipohja, jonka päälle on kiinnitetty huopa. Huovassa on baariaiheisia kuvioita. Tuote on tarkoitett tässä käytettäväksi ensisijaisesti baaritiskin suojana, mutta voidaan käyttää myös lattialla mainosmattona. Suorakulmaisen palan mitat ovat 21,5 x 40,5 cm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5704

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz. Hinsichtlich des Begriffs „Filz“ siehe die Erläuterungen zu Pos. 5602. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Fliesen, gewöhnlich aus Filz wie Wolle oder Tierhaaren. 2) Fußbodenbeläge aus Nadelfilz, die auf der Rückseite im Allgemeinen mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt oder überzogen sind, um die Widerstandsfähigkeit des Ganzen zu erhöhen oder die Erzeugnisse rutschfest zu machen.

Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5704.10.00?

Die Zolltarifnummer 5704.10.00 umfasst Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m$2 oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5704.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 5704.10.00 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5704.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5704.10.00?

5704.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5704.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

5704.10.00 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert > 570410 Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m$2 oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5704.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5704.10.00 erfasst, zum Beispiel BEBTIDT.50.024.056. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5704.10.00?

KN-Code 5704.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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