Zolltarifnummer 5801.32.00.00: Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5801.32.00.00 steht für Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5801.32.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5801.32.00.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- 5801Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806
- 5801.32Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
- 5801.32.00.00Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5801.32.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (Rippenschusssamt), --- aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Gewebe, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Rippenschusssamt, aufgeschnitten"
Tkanina syntetyczna w³osowa w¹tkowa typu kord genua. Produkt dwuwarstwowy o masie 290 g/m2. Tkanina wierzchnia wykonana w 100% z poliestru. Zgodnie z oœwiadczeniem Wnioskodawcy, nitki w¹tku na przemian przechodz¹ najpierw pod nitkami osnowy, a nastêpnie wybiegaj¹ na powierzchniê ponad dwoma lub wiêcej nitkami osnowy. Okrywa w³osowa jest tworzona poprzez przeciêcie nitek w¹tku. Warstwê spodni¹ produktu tworzy tkanina poliestrowa o masie 30 g/m2. Warstwy s¹ po³¹czone klejem. Produkt dostêpny w ró¿nych kolorach, stosowany jako materia³ obiciowy. Prezentowany w rolkach o szerokoœci ok. 145cm i d³ugoœci materia³u w rolce 50m. Opakowany w foliê.
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (laut Antrag Rippenschusssamt), somit keine Ware der Position 5407, --- aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Gewebe, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Rippenschusssamt, aufgeschnitten"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (laut Antrag Rippenschusssamt), u. a. somit keine Ware der Position 5903, --- aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Gewebe, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Rippenschusssamt, aufgeschnitten"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (laut Antrag Rippenschusssamt), u. a. somit keine Ware der Position 5903, --- aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Gewebe, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Rippenschusssamt, aufgeschnitten"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (laut Antrag Rippenschusssamt), --- aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer Unterlage: --- aus einem Gewebe, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Rippenschusssamt, aufgeschnitten"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (Rippenschusssamt), --- aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer Unterlage: --- aus einem einfarbigen Nadelfilz, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere in Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Rippenschusssamt, aufgeschnitten"
Tkanina syntetyczna włosowa o strukturze prążków, barwiona. Produkt dwuwarstwowy o masie 330 g/m2. Tkanina wierzchnia wykonana w 88% z poliestru i 12% z nylonu. Okrywa włosowa jest tworzona przez przecięcie nitek wątku. Na podstawie przeprowadzonych badań laboratoryjnych ustalono, że nitka okrywy włosowej w przekroju poprzecznym tworzy literę „W”, a sposób jej prowadzenia wskazuje na tkaninę typu kord genua. Warstwę spodnią produktu tworzy włóknina poliestrowa o masie 100 g/m2. Produkt dostępny w różnych kolorach. Prezentowany w rolkach o szerokości 142 cm i długości materiału w rolce ok. 50-55 m. Opakowany w folię. Produkt jest stosowany jako materiał obiciowy.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Samt und Plüsch Samt und Plüsch sind Gewebe mit Kette und Schuss, die aus mindestens 3 Fadensystemen bestehen: aus gestreckten Kettfäden und Schussfäden, die das Grundgewebe bilden (Grundkette und Grundschuss), und aus Kettfäden oder Schussfäden, die auf der gesamten Oberfläche oder einem Teil davon (im Allgemeinen nur auf einer Seite, manchmal auch auf beiden Seiten) entweder einen Flor (oder Faserbüschel) oder Schlingen bilden. Im Allgemeinen hat Samt einen kurzen und aufrecht stehenden Flor oder Schlingen; Flor und Schlingen des Plüschs sind länger und sind oft leicht umgelegt. Samt und Plüsch werden als Kettsamt oder Kettplüsch bezeichnet, wenn der Flor oder die Schlingen ihrer Oberfläche durch Kettfäden (so genannte Polkettfäden) gebildet werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 13. Januar 2004 Az.: 6 K 3116/00 Z Tatbestand Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom ... vorgenommene Einreihung eines Stoffes in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am ... bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - jetzt Koblenz - (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine von ihr als Möbelstoff bezeichnete Ware. Die Beschreibung des Stoffes durch die Klägerin in ihrem Antrag lautet wie folgt: „Gewebe: Oberseite geschnittenes Acryl (Synthetik), Unterseite Fäden aus Mischung CO und PE, das ganze ist durch eine Latexbeschichtung zusammengehalten.“ Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA Nr. …
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5801.32.00.00?
Die Zolltarifnummer 5801.32.00.00 umfasst Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5801.32.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 5801.32.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5801.32.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580132. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5801.32.00.00?
5801.32.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5801.32.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
5801.32.00.00 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5801 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806 > 580132 Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5801.32.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5801.32.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI20814/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5801.32.00.00?
TARIC-Code 5801.32.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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