Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5806.39.00.10.0: Bänder, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5806.39.00.10.0 steht für Bänder, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5806.39.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5806.39.00.10.0
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5806Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
  3. 5806.39aus anderen Spinnstoffen
  4. 5806.39.00andere Bänder, aus anderen Spinnstoffen
  5. 5806.39.00.10aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
  6. 5806.39.00.10.0Bänder, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5806.39.00.10.0

HS-Code5806.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5806.39.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5806.39.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5806.39.00.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI39140/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Bänder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Banderole umhüllt, -- als Meterware; in verschiedenen Ausführungen, -- aus einem bedruckten Gewebe aus Jute, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- mit echten Webkanten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Bänder, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

DEBTI39179/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-11

Bänder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausführungen (verschiedene Grundfarben, verschiedene Breiten), -- mit einer bedruckten Banderole umhüllt, -- als Meterware; in den Breiten von 6 cm, 12 cm bzw. 18 cm, -- aus einem Gewebe aus Jute, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- mit echten Webkanten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

DEBTI26208/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-21

Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Banderole umhüllt, -- mit einer Breite von 6 cm und einer Länge von 300 cm, -- aus einem Gewebe aus Jute, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- mit echten Webkanten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

DEBTI45951/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-20

Band, sog. Deko-Juteband, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Banderole umhüllt, - laut Antrag mit einer Breite von 6 cm und einer Länge von 300 cm, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Jute (kann als zutreffend angesehen werden), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

DEBTI43248/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Band, sog. Jute-Wickelband, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware, in den Abmessungen (H x L) von laut Antrag 18 cm x 1000 cm, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Jute, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

DEBTI44399/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Bänder, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen (verschiedene Grundfarben, verschiedene Breiten), - mit einer bedruckten Banderole umhüllt, - als Meterware; laut Antrag in den Breiten von 6 cm, 12 cm bzw. 18 cm, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Jute (kann als zutreffend angesehen werden), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

DEBTI44280/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Bänder, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen (verschiedene Grundfarben, verschiedene Breiten), - mit einer bedruckten Banderole umhüllt, - als Meterware; laut Antrag in den Breiten von 6 cm bzw. 12 cm, - aus einem bedruckten Gewebe aus laut Antrag Jute (kann als zutreffend angesehen werden), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

DEBTI57025/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-10

Band, sog. WH Dekoband Jute, Art. 748460, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in den Farben rot und braun, jeweils auf einen Pappkarton aufgebracht, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 150 cm und einer Breite von 6 cm, - aus einem Gewebe (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) aus laut Antrag Jute, - mit echten Webkanten, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Jute"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5806

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Bänder Entsprechend der Anmerkung 5 zu diesem Kapitel gelten hier als Bänder: 1) Gewebe (einschließlich Samt) mit Kette und Schuss, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten (flachen oder schlauchförmigen) Webkanten an beiden Längsseiten. Diese Waren werden auf Spezialwebstühlen, von denen einige Typen das gleichzeitige Weben mehrerer Bänder ermöglichen, hergestellt. Bei gewissen Bändern verlaufen die Webkanten nicht parallel und nicht geradlinig. 2) Streifen mit einer Breite von 30 cm oder weniger, die durch Zerschneiden (in Kettrichtung oder in diagonaler Richtung) von Geweben mit Kette und Schuss entstanden sind und die an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten oder an einer Längsseite mit einer echten und an der anderen mit einer unechten Webkante versehen sind. …

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.39.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 5806.39.00.10.0 umfasst Bänder, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.39.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 5806.39.00.10.0 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5806.39.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580639. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.39.00.10.0?

5806.39.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5806.39.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

5806.39.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580639 aus anderen Spinnstoffen > 58063900 andere Bänder, aus anderen Spinnstoffen > 5806390010 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.39.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.39.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39140/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.39.00.10.0?

Warennummer 5806.39.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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