Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5807.10.90: Etiketten, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5807.10.90 steht für Etiketten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5807.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5807.10.90
Drittlandszoll
6,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5807Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt
  3. 5807.10gewebt
  4. 5807.10.90Etiketten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5807.10.90

HS-Code5807.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5807.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12651/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Etiketten, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 540 Etiketten (auf 20 Papier-Bögen) in einem bedruckten Pappkarton verpackt, -- annähernd rechteckig vorgestanzt, -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, das auf der Rückseite mit einem Klebstoff und Abdeckpapier versehen ist, -- nicht bestickt und ohne eingewebte Inschriften oder Motive, -- dienen der Kennzeichnung von z. B. Kleidung. "Etiketten, aus Spinnstoffen, als Meterware, nicht bestickt, gewebt, andere als mit eingewebten Inschriften oder Motiven"

NLBTI2024-0832-1Erteilt von NLGültig bis 2028-01-13

Een geweven lint met onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het plakken en merken op diverse goederen, zoals kleding en huishoudlinnen; - wordt door hitte geactiveerd tot een klevend etiket; - van geweven textiel van polyethylacrelaat, polyvinyl chloride-co vinyl acetaat en katoen; - een thermische deklaag, welke zichtbaar is met het blote oog; - gecoat aan 2 kanten waarvan 1 kant met een kleefstof en de andere kant met een acrylcoating; - niet voor versiering; - op rollen; - niet gestanst; - niet bedrukt; - 2 zelfkanten; - 36 meter lang.

DEBTI6417/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Etiketten, Foto siehe Anlage, - 540 Etiketten (auf 20 Papier-Bögen) in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd rechteckig vorgestanzt, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, das auf der Rückseite mit einem Klebstoff und Abdeckpapier versehen ist, - nicht bestickt und ohne eingewebte Inschriften oder Motive, - dienen der Kennzeichnung von z. B. Kleidung. "Etiketten, aus Spinnstoffen, als Meterware, nicht bestickt, gewebt, andere als mit eingewebten Inschriften oder Motiven"

NLBTI2024-0832Erteilt von NLGültig bis 2025-01-13

Een zelfklevend etiket met onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het plakken en merken op diverse goederen, zoals kleding en huishoudlinnen; - van geweven textiel van polyethylacrelaat, polyvinyl chloride-co vinyl acetaat en katoen; - een thermische deklaag, welke zichtbaar is met het blote oog; - een extra deklaag niet zichtbaar met het blote oog; - gecoat aan 2 kanten waarvan één kant met een kleefstof en de andere met een acrylcoating; - niet voor versiering; - op rollen; - niet bedrukt; - 2 zelfkanten; - 36 meter lang.

DEBTI20955/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-05

Etikett, sog. QLE Label (Etiketten), Foto siehe Anlage, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten; laut Antrag in den Abmessungen (Höhe x Breite) von 3,5 cm x 1,5 cm, - aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - augenscheinlich mit Längskanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen; mit Schmalkanten, die nicht verfestigt sind (somit nicht konfektioniert), - einseitig mit Aufschriften bedruckt, - nicht bestickt. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, bedruckt"

DE12959/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Etiketten, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - nicht bestickt und ohne eingewebte Inschriften oder Motive, - dienen der Kennzeichnung von z. B. Kleidung (u. a. somit keine Ware der Position 5903). "Etiketten, aus Spinnstoffen, als Meterware, nicht bestickt, gewebt, andere als mit eingewebten Inschriften oder Motiven"

AT2017/000014Erteilt von ATGültig bis 2020-04-26

Zugeschnittene Streifen, - bestehend aus einem reflektierenden Gewebe mit den Maßen von ca. 8 x 40 cm, - auf der Vorderseite mit einem Text bedruckt („Feuerwehr“, „Polizei“, Ortsnamen, Firmenlogos), - dazu vorgesehen, auf Kleidung aufgenäht zu werden. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)

DE994/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-02

Etikett, sog. Satin Band, Foto siehe Anlage, - zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 0,7 cm x 16 cm, - aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - mit echten Webkanten, - mit sich wiederholendem, aufgedrucktem Firmenlogo, - soll laut Antrag als Etikett (in Kleidung) eingenäht werden, damit keine Ware der Position 5806. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, bedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5807

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen: A) Etiketten aus allen Spinnstoffen (auch gewirkt oder gestrickt) zum Kennzeichnen von Kleidung, Schuhen, Kopfbedeckungen, Haushaltswäsche, Matratzen, Spielzeug oder anderer Waren. Es handelt sich um zweckbestimmte Etiketten mit Aufschriften oder einzelnen Motiven. Hierzu gehören insbesondere Handelsetiketten, die z. B. die Marke oder den Firmennamen oder ggf. ein besonderes Zeichen des Herstellers oder die Spinnstoffzusammensetzung der Ware (Seide, Viskose usw.) tragen, sowie Etiketten, die Einzelpersonen (z. B. Schüler im Internat, Soldaten usw.) zur Kennzeichnung der ihnen gehörenden Gegenstände verwenden; diese letzteren tragen im Allgemeinen Initialen, eine umrahmte Stelle für spätere handschriftliche Eintragung oder einfach nur Zahlen. …

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5807.10.90?

Die Zolltarifnummer 5807.10.90 umfasst Etiketten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5807.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 5807.10.90 beträgt 6,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5807.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5807.10.90?

5807.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5807.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

5807.10.90 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5807 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt > 580710 gewebt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5807.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5807.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI12651/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5807.10.90?

KN-Code 5807.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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