Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5809.00.00.00.0: Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5809.00.00.00.0 steht für Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5809.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5809.00.00.00.0
Drittlandszoll
5,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5809Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 5809.00.00.00.0Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5809.00.00.00.0

HS-Code5809.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5809.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5809.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5809.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21124/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-11-21

Gewebe, sog. Dekorationsstoff auf Rolle Art.5, Foto siehe Anlage, - als Meterware - mit einer Breite von 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus 60 GHT metalisierten Streifen (Breite ca. 1 mm) aus synthetischer Spinnmasse (= metallisierte Garne; Kette) und 40 GHT synthetischen Filamenten aus Polyamid (Schuss) -- gecrasht; in Leinwandbindung, - laut Antrag an den Längskanten lediglich heiß geschnitten, somit nicht konfektioniert, - von der zur Innenausstattung verwendeten Art. "Gewebe aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Innenausstattung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE297/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-02-11

Gewebe, siehe beigefügtes Foto, - lt. Antrag als Meterware auf Rollen mit einer Breite von 1,35 m oder als sog. Coupons in den Abmessungen 135 cm x 200 cm (lt. Antrag lediglich geschnitten = nicht konfektioniert), - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus 51,7 GHT metallisierten Streifen (Breite unter 5 mm) aus synthetischer Spinnmasse (= metallisierte Garne; Kette) und 48,3 GHT synthetischen Filamenten (lt. Antrag Polyester; Schuss), -- gecrasht, - von der zur Innenausstattung verwendeten Art. "Gewebe aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Innenausstattung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5809

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe im Sinne des Teils I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Außer den Geweben aus Garnen der Pos. 5605 gehören zu dieser Position auch Gewebe, die aus Metallfäden der Abschnitte XIV oder XV hergestellt sind, sofern diese Gewebe von der für Bekleidung, Innenausstattung oder ähnliche Zwecke verwendeten Art und insbesondere in keiner der vorangehenden Positionen dieses Kapitels genannt oder inbegriffen sind. Gewebe, die aus Metallfäden oder aus Garnen der Pos. 5605 zusammen mit anderen Spinnstoffgarnen hergestellt sind, gehören zu dieser Position, wenn die Metallfäden oder die Garne der Pos. 5605 gewichtsmäßig gegenüber jedem der verschiedenen Spinnstoffe des Gewebes überwiegen. Bei der Ermittlung der Anteile sind Garne der Pos. …

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5809.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5809.00.00.00.0 umfasst Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5809.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5809.00.00.00.0 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5809.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5809.00.00.00.0?

5809.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5809.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5809.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5809 Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5809.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5809.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE21124/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5809.00.00.00.0?

Warennummer 5809.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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