Zolltarifnummer 5810.92.90: Stickereien als Meterware, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5810.92.90 steht für Stickereien als Meterware, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5810.92.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5810.92.90
- Drittlandszoll
- 7,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5810.92.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stickerei, in Form einer Flagge - mit den Maßen von ca. 7x5 cm, - mehrlagig gearbeitet: bestehend aus einem Grund aus einem färbigen Gewebe aus Polyamid und einem gestickten Motiv in Form eines auf den Hinterbeinen stehenden Löwen mit einer aufgesetzten Krone, - die Ränder des Gewebes sind mit dichten Randstichen versehen (daher konfektioniert); - der Warenwert je kg Eigengewicht beträgt laut Firmenangaben weniger als 17,50 €. Das Motiv und die Umrandung sind auf dem Gewebe gestickt, somit keine Ware der Position 5807. (Abbildung siehe Anlage)
Stickerei, in Form eines Berufs-Abzeichens - mit den Maßen von ca. 10x6cm, - zweilagig aufgebaut: die Schauseite besteht aus einem Gewebe aus Polyamid, welches mit einem Motiv bestickt ist („Dart“) bzw. die untere Seite bildet einen aufgenähten Klettverschluss (Häckchenseite, um an der Kleidung fixiert zu werden), - die Ränder des Gewebes sind mit dichten Randstichen versehen (daher konfektioniert); - der Warenwert je kg Eigengewicht beträgt laut Firmenangaben weniger als 17,50 €. Das Abzeichen wird durch den Klettverschluss (und nicht durch Nähen) an der Kleidung aufgesetzt, weiters ist das Motiv und die Umrandung auf dem Gewebe gestickt, somit keine Ware der Position 5807. (Abbildung siehe Anlage)
Stickereien als Motiv, Art. 278709, Foto siehe Anlage, - drei verschiedene Sets mit drei unterschiedlichen Motiven (Herz-, Vogel oder Pilzform) jeweils in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Kunststoffperlen bzw. Stickgarnen bestickt, - zusätzlich mit einer Blüte aus Gewirken und einem Steinchen (Herzform) bzw. einem Flügel aus Gewirken (Vogelform) versehen, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich als Stickerei dar, damit keine Ware der Position 6307. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"
Stickerei, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Stickgrund aus Samtgewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Elastan), -- mit Stickgarnen bestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Wert von laut Antrag 7,46 Euro je kg Eigengewicht, -- maschinell hergestellt, - stellt sich als Stickerei dar, somit keine Ware der Position 6001. "Stickerei als Meterware, andere als in der Unterposition 5810 10 genannte, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"
Stickerei, sog. Dekorationsstoff, Art. Rixa 1-6642, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 165 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (wellenförmig zugeschnittene Gewebestreifen aus Chemiefasern), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus durchbrochenen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in Unterposition 5810 10 genannte, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"
Stickerei (lt. Antrag: �Bügelbild Motiv Schnecke�, siehe Foto) - als Motiv (stilisierte Nachbildung einer Schnecke; Länge: 6 cm, Höhe: 3,5 cm) - keine Ätzstickerei, - mit einem Stickgrund aus (lt. Antrag) Chemiefasern, - mit einem Wert (lt. Antrag) von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht
TISSU EN FIBRES SYNTHETIQUES SOUS FORME DE COUPON D’1,20 M EN TULLE COMPORTANT DES BRODERIES D’APPLICATION REPORTEES SUR L’ENSEMBLE DU COUPON. CES BRODERIES SONT EN PETITES PERLES BRILLANTES FORMANT DES FLEURS. LE COUPON EST D’UNE VALEUR N’EXCEDANT PAS 17,50 EUROS PAR KG POIDS NET. (COUPON D’1,20 KG, D’UNE VALEUR EQUIVALENT A 6 OU 7 EUROS).
Tecido bordado, em peça, de cor vermelho escuro, de valor inferior a € 17,50/kg, e com a seguinte composição têxtil: 100% Polyester. O tecido apresenta aplicações de lantejoulas fixadas por costura.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5810 91 bis 5810 99: 1. Stickereien mit einer unterschiedlichen Breite von 2,5 cm bis 11,5 cm, ausgeführt auf einem Grund aus zwei verschiedenfarbigen Geweben, die Rand an Rand anstoßen und auf der ganzen Länge dadurch verbunden sind, dass die Stickarbeit zugleich auf beide Gewebe übergreift. 2. Besticktes Stück Gewebe, rechteckig, in keiner Weise konfektioniert. Das Stück Gewebe ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu dem noch ein Umschlagtuch aus besticktem Gewebe gehört, das konfektioniert und gebrauchsfertig ist (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 6214 10 bis 6214 90/1
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5810.92.90?
Die Zolltarifnummer 5810.92.90 umfasst Stickereien als Meterware, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5810.92.90?
Der Drittlandszollsatz für 5810.92.90 beträgt 7,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5810.92.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 581092. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5810.92.90?
5810.92.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5810.92.90 im Zolltarif eingeordnet?
5810.92.90 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive > 581092 andere Stickereien, aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5810.92.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5810.92.90 erfasst, zum Beispiel ATBTI2025000203-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5810.92.90?
KN-Code 5810.92.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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