Zolltarifnummer 5811.00.00.20.0: Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus Gewirken oder Gestricken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5811.00.00.20.0 steht für Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5811.00.00.20.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5811.00.00.20.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- 5811Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810
- 5811.00.00Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810
- 5811.00.00.20aus Gewirken oder Gestricken
- 5811.00.00.20.0Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus Gewirken oder Gestricken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5811.00.00.20.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 138 cm, - dreilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage (Schauseite): --- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer Oberlage aus einem Samtgewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und einer Unterlage aus einem einseitig gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- das die Oberlage bildende Samtgewirke verleiht der Schauseite im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter, -- mit einer Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, -- mit einer Innenlage aus einem dünnen Vliesstoff aus Chemiefasern, - alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - die die Schauseite bildende Außenlage (Samtgewirke) verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Gewirken"
Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - dreilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einem einfarbigen Samtgewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- mit einer Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, -- mit einer Innenlage aus einem dünnen Vliesstoff aus Chemiefasern, - alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - das die Außenseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Gewirken"
Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbebezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet: --- Außenlage (Schauseite): ---- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit einer Oberlage aus einem geprägten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und einer Unterlage aus einem gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug auf das äußere Erscheinungsbild verleiht das die Oberlage bildende Kettengewirke der Außenlage ihren wesentlichen Charakter, --- Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, --- Innenlage aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, -- alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt, - die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung im Bezug die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kettengewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, u. a. damit keine Ware der Unterposition 5811 0000 95. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Gewirken"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Spinnstofferzeugnisse als Meterware, bestehend aus: 1) einer Lage Spinnstoffe, gewöhnlich aus Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff, und einer Lage Wattierungsstoff (z. B. aus Spinnstofffasern, häufig in der Form eines Vlieses, oder aus Filz, Zellstoffwatte, Schwammkunststoff oder Schwammkautschuk), oder 2) zwei Lagen Spinnstoffe, gewöhnlich aus Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff, oder aus Verbindungen daraus, mit einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff. Diese Lagen sind im allgemeinen verbunden durch Nadeln oder Nähen (einschließlich Nähwirken) entweder mit geraden Stichreihen oder mit Stichen, die Ziermotive bilden, vorausgesetzt, diese Stiche dienen hauptsächlich dem Steppen und bilden keine Muster, die dem Erzeugnis den Charakter einer Stickerei verleihen. …
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5811.00.00.20.0?
Die Zolltarifnummer 5811.00.00.20.0 umfasst Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5811.00.00.20.0?
Der Drittlandszollsatz für 5811.00.00.20.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5811.00.00.20.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 581100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5811.00.00.20.0?
5811.00.00.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5811.00.00.20.0 im Zolltarif eingeordnet?
5811.00.00.20.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5811 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810 > 58110000 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810 > 5811000020 aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5811.00.00.20.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5811.00.00.20.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI15788/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5811.00.00.20.0?
Warennummer 5811.00.00.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.