Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5811.00.00.99: Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5811.00.00.99 steht für Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5811.00.00.99 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5811.00.00.99
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5811Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810
  3. 5811.00.00Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810
  4. 5811.00.00.99Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5811.00.00.99

HS-Code5811.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5811.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5811.00.00.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2016-000452Erteilt von FRGültig bis 2022-04-04

TISSU MATELASSE CONSTITUE DE 2 COUCHES EXTERNES EN TISSU PRESENTANT AU MILIEU UNE COUCHE FINE D’ALUMINIUM ET UNE COUCHE DE REMBOURRAGE EN FIBRES DE VERRE. LE TISSU EST EN POLYESTER ENDUIT SUR LES 2 FACES DE MATIERE PLASTIQUE EN POLYETHYLENE CHLORE PERCEPTIBLE A L’OEIL NU.

DE18082/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-23

Wattiertes Spinnstofferzeugnis, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet, mit einer: --- Außenlage (Schauseite) aus einem buntgewebten Gewebe in Köperbindung aus überwiegend Polyester- Spinnfasern (synthetischen Spinnfasern), mit einer Beimischung aus Baumwolle und Viskose-Spinnfasern (künstlichen Spinnfasern), das auf der Außenseite mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan) überzogen ist; das Gewebe ist dicht, geschmirgelt und dicker (ca. 5/9 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der Verstärkung, --- Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, --- Innenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, -- alle Lagen sind thermisch miteinander verbunden und durch Heißbinden in Quadrate abgeteilt; stellt sich damit weder als Ware der Position 5903, noch der Position 5810 dar, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, auf andere Weise als durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Spinnfasern"

DE17144/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-16

Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Nets, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet, mit einer: --- Außenlage (Schauseite) aus einem buntgewebten Gewebe in Köperbindung aus überwiegend Polyester- Spinnfasern (synthetischen Spinnfasern), mit einer Beimischung aus Baumwolle und Viskose-Spinnfasern (künstlichen Spinnfasern), das auf der Außenseite mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan) überzogen ist; das Gewebe ist dicht, geschmirgelt und dicker (ca. 4/7 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der Verstärkung, --- Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, --- Innenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, -- alle Lagen sind thermisch miteinander verbunden und durch Heißbinden in Quadrate abgeteilt; stellt sich damit weder als Ware der Position 5903, noch der Position 5810 dar, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, auf andere Weise als durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Spinnfasern"

GB500102242Erteilt von GBGültig bis 2011-06-16

A QUILTED FABRIC. CONSTRUCTED OF A DOUBLE LAYER OF NONWOVEN POLYPROPYLENE MATERIAL WITH A POLYESTER WADDING FILLING.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5811

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Spinnstofferzeugnisse als Meterware, bestehend aus: 1) einer Lage Spinnstoffe, gewöhnlich aus Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff, und einer Lage Wattierungsstoff (z. B. aus Spinnstofffasern, häufig in der Form eines Vlieses, oder aus Filz, Zellstoffwatte, Schwammkunststoff oder Schwammkautschuk), oder 2) zwei Lagen Spinnstoffe, gewöhnlich aus Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff, oder aus Verbindungen daraus, mit einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff. Diese Lagen sind im allgemeinen verbunden durch Nadeln oder Nähen (einschließlich Nähwirken) entweder mit geraden Stichreihen oder mit Stichen, die Ziermotive bilden, vorausgesetzt, diese Stiche dienen hauptsächlich dem Steppen und bilden keine Muster, die dem Erzeugnis den Charakter einer Stickerei verleihen. …

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5811.00.00.99?

Die Zolltarifnummer 5811.00.00.99 umfasst Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5811.00.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 5811.00.00.99 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5811.00.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 581100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5811.00.00.99?

5811.00.00.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5811.00.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

5811.00.00.99 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5811 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810 > 58110000 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5811.00.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5811.00.00.99 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2016-000452. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5811.00.00.99?

TARIC-Code 5811.00.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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